Wien (OTS) – Das heute von der Regierung in Begutachtung geschickte,
lang
erwartete EABG soll Windkraft-Genehmigungsverfahren künftig zügiger
voranbringen. Das ist erfreulich. Leerstellen beim wichtigsten Punkt
drosseln den unerlässlichen Wandel in Zeiten stotternder Wirtschaft
aber massiv: fehlende Länder-Ausbauziele. Ohne verbindliche
Bundesländer-Ziele fehlt das klare Signal für regionale Wertschöpfung
und Energieunabhängkeit.
„Windkraft, das heißt inländische Wertschöpfung, die noch dazu
größtenteils außerhalb der Ballungsräume im regionalen Raum entsteht.
Wind macht uns gerade in diesen geopolitisch gefährlichen Zeiten
unabhängig von ausländischen Öl- und Gasdiktaturen. Und die
Unternehmen, die dazu im Sinne des Wirtschaftsstandortes beitragen,
sind lokal tief verankert und wollen dort investieren“, so IG
Windkraft-Präsident Josef Plank. Der aktuelle Entwurf des lang
erwarteten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes trage der
wichtigen Transformation hin zu einem Mehr an heimischer
Energieunabhängigkeit und der so wichtigen Investitions-Sicherheit
aber nur teilweise Rechnung: „Schmerzlich fehlen verbindliche
Flächenvorgaben für die Länder. Die geplante Beschleunigung muss in
einem gemeinsamen Schulterschluss auch eingelöst werden. Dazu braucht
es naturgemäß klare Vorgaben und Ziele für den weiteren Ausbau“,
zeigt sich Josef Plank ambivalent.
Während einige Punkte – wie etwa die vorgesehene
Verfahrensbeschleunigung im Sinne der RED III-Richtlinie der
Europäischen Union, die verbesserten rechtlichen
Energiewendebeteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden, die notwendige
Akzeptanz schaffen könnten und insbesondere die Verankerung des
überragenden öffentlichen Interesses für Vorhaben der Energiewende –
positiv zu bewerten sind, fehlen Verbindlichkeit und klare
Verantwortung der Bundesländer für den Windkraft- und damit
Erneuerbaren-Ausbau:
„Einige Bundesländer gehen bereits voran. Das sollte nun
bundesweit geschehen. Nun gibt der Bund schwächere Ziele vor, als er
selbst hat, und schickt Versorgungssicherheit und günstige Energie
weiter in Warteposition. Unverbindliche Regelungen führen selten zu
Beschleunigung und pünktlicher Ziel-Einhaltung“, warnt IG Windkraft-
Geschäftsführer Florian Maringer. Und weiter: „Bundesländer können
mit dem vorliegenden Begutachtungsentwurf kaum für Verfehlungen zur
Verantwortung gezogen werden. Planungssicherheit ist damit keine
gegeben“. Wie wichtig Verbindlichkeit ist, zeige ein Blick über die
Grenzen: „Deutschland hat es bereits vorgemacht und ist nun
Europameister beim Ausbau der Windenergie – durch verbindliche
Vorgaben konnte die Geschwindigkeit verdoppelt werden”, so Maringer.
Fazit: Verglichen mit dem Erstentwurf ist an der aktuellen
Version des EABG vor allem der Wegfall verpflichtenderZielvorgaben,
der Sanktionsmechanismen sowie die fehlende Verpflichtung zur
Klimaneutralität kritisch zu sehen. Die positiven Elemente – wie die
stärkere Strukturierung des Rechtsmittelverfahrens und die
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren – können nur dann nachhaltig
wirken, wenn ein konsistenter rechtlicher Rahmen und ambitionierte
Ziele beibehalten werden. „Das erleichterte Repowering von
bestehenden Anlagen in neuere Modelle und die zusätzliche
Beschleunigung kleinerer Energiewendeprojekte sind sehr positiv zu
bewerten. Auch die oft kuriosen Landschafts- oder
Ortsschutzbestimmungen werden entschärft. Dadurch wird ein Zeichen
für schnellere Energie-Unabhängigkeit gesetzt,” so Josef Plank
abschließend. Für ausgewiesene Bundesländer-Flächen brauche es aber
einen gemeinsamen Kraftakt.





