Wien (OTS) – Unbemerkt von der restlichen Bevölkerung Österreichs
machen sich ab
heute wieder etwa 500 Vögelfänger im OÖ Salzkammergut – der einzigen
Region Österreichs, wo das erlaubt ist – allmorgendlich auf den Weg
zu ihren Fangplätzen, um nichtsahnende zarte Singvögel in die
Schnappfallen und Netze zu locken. Dazu werden im Morgengrauen
sogenannte Lockvögel in winzigen Käfigen auf Bäume oder eigene
Holzkonstruktionen gehängt. Deren trauriges Singen lockt ihre
Artgenossen an, die sich dann in einer der gut 50 Fallen verheddern,
die um die Lockvögelkäfige herum aufgehängt werden. Zwar dürfen nur 5
Arten bzw. Unterarten von Singvögeln gefangen und nur jeweils ein
Vogel davon pro Vogelfänger bis April behalten werden, aber man darf
auch insgesamt 10 Tiere als zukünftige Lockvögel fangen, die dann
lebenslang in den Käfigen der Vogelfänger bleiben müssen. Zusätzlich
werden natürlich bis Ende November ständig Tiere gefangen, um
letztlich den Schönsten zu haben, der bei den Ausstellungen gewinnt.
Und auch der Beifang darf nicht vergessen werden: am häufigsten
geraten verschiedene Meisenarten in die Netze, die eigentlich gar
nicht gefangen werden dürfen. Insgesamt sind es dann ca. 35.000
Singvögel pro Jahr, die in den Fallen leiden müssen. Und das völlig
sinnlos!
Doch es gibt einen kleinen Lichtblick am Horizont. Es gab eine
Beschwerde gegen die Genehmigungen zum Singvogelfang im Jahr 2024.
Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat entschieden, dass die Vogelfänger
beim Transport der Lockvögel zu den Fangplätzen und beim Transport
sämtlicher gefangener Vögel retour in die Stadt, das Tierschutzgesetz
eingehalten werden muss. Das ist neu. Bisher haben die Vogelfänger
die Tiere in winzige Käfige gesteckt und gleich 5-10 dieser Käfige
mit Vögeln im dunklen Rucksack ohne Frischluft ins Tal transportiert.
Das widerspricht aber eindeutig dem Tierschutzgesetz, dessen § 5 (2)
Zi 10 verbietet, ein Tier einer Bewegungseinschränkung und einem
Sauerstoffmangel auszusetzen, sodass dieses Angst erleidet. Also dass
ein gerade wild gefangener Vogel in einem winzigen Käfig Todesangst
erleidet, ist wohl selbstverständlich. Zusätzlich verhindert eine von
VGT und Tierschutz Austria eingebrachte Bescheidbeschwerde durch ihre
aufschiebende Wirkung den Fang zahlreicher Singvögel für diese
Saison.
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch hat persönlich in vielen Fällen
Vogelfänger beim Fang beobachtet: „Es ist grauenhaft, mitanzusehen,
wie diese armen Vögel verzweifelt in den Netzen der Fallen zappeln
und um ihr Leben fürchten. Todesangst ist das schlimmste Gefühl
überhaupt. Und diese Singvögel werden vorsätzlich diesem Leid
ausgesetzt, ohne dass das irgendeinen Sinn machen würde. Bisher wurde
seitens der Behörden argumentiert, die Singvogelfänger dürften mit
den Vögeln so umgehen, weil die OÖ Artenschutzverordnung das
Bundestierschutzgesetz aushebelt. Zumindest, was den Transport der
Tiere betrifft, ist das ab jetzt nicht mehr so. Wir erwarten, dass
die Behörden dieses Urteilt beachten, die Vogelfänger kontrollieren
und bei Übertretungen einschreiten. Bisher war das ja leider nicht
der Fall! “
Pressefotos (Copyright: VGT.at)





