Eisenstadt (OTS) – Im Jahr 2024 hat die Burgenländische
Landesregierung als zuständige
Aufsichtsbehörde für gemeinnützige Bauvereinigungen nach dem
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) den vier gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften des Landes ein Auskunftsverlangen zu
Finanzierungskonditionen gestellt. Bei der Neuen Eisenstädter
Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgesellschaft GmbH (NE) wurde
nach vertiefenden Fragen eine Sonderprüfung eingeleitet. Der nun
vorliegende Abschlussbericht zeigt eindeutige Verstöße gegen das WGG,
die auch erheblichen Schaden für Mieterinnen und Mieter zur Folge
hatten, wie Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Rechtsanwalt
Johannes Zink, der die Sonderprüfung durchgeführt hat, heute im
Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgaben. „Wir haben als Land die
Pflicht, die Rechte der Mieterinnen und Mieter zu schützen – und
genau das tun wir“, betonte Doskozil: „Wenn sich ein gemeinnütziger
Bauträger nicht an die Regeln der Gemeinnützigkeit hält, müssen wir
handeln. Das Gesetz ist hier eindeutig, und wir werden es konsequent
anwenden.“ Als erster Schritt wird gemäß den Vorgaben des WGG ein
Regierungskommissär in das Unternehmen eingesetzt.
Gerüchte über einen angeblich geplanten Kauf der Neuen
Eisenstädter durch das Land weist Doskozil entschieden zurück: „Diese
Behauptungen sind Nebelgranaten, reine Ablenkungsmanöver vom
tatsächlichen Fehlverhalten des Unternehmens. Es ging und geht uns
nicht um eine Übernahme, sondern um eine Senkung bzw. Begrenzung der
Mieten bei maximal 10 Euro pro Quadratmeter – und um die volle
Durchsetzung des Prinzips der Wohnungsgemeinnützigkeit. Das Land hat
als Aufsichtsbehörde eine gesetzliche Kontrollpflicht, die uns zum
Einschreiten verpflichtet.“ Gesetzlich vorgesehene Gespräche über
eine einvernehmliche Lösung nach WGG (§ 35a) haben in den letzten
Monaten mit den Mehrheitseigentümern der Neuen Eisenstädter, der
Raiffeisen Landesbank und der Ersten Bank, stattgefunden und sind –
wie bekannt – vor kurzem gescheitert.
Der Prüfbericht wurde bereits an die gesetzlich vorgesehenen
Stellen, einschließlich der Neuen Eisenstädter, übermittelt. Als
nächsten Schritt wird das Land per Bescheid einen Regierungskommissär
in das Unternehmen einsetzen. In der kommenden Woche findet eine
Besprechung mit den Verantwortlichen statt. Anschließend entscheidet
die Landesregierung über die weiteren Schritte gemäß dem im WGG
festgelegten aufsichtsrechtlichen Stufenbau.
Zwtl.: Sonderprüfung: Gravierende Verstöße gegen Prinzip der
Wohnungsgemeinnützigkeit
Der nun vorliegende Endbericht zur Sonderprüfung der „Neuen
Eisenstädter“ belegt gravierende Verstöße, wie der zuständige Prüfer
Johannes Zink erklärt: „Die eingeholten Sachverständigengutachten
bestätigen ein klares Bild: Es liegen mehrere wesentliche,
schwerwiegende Mängel vor, die gravierende und strukturelle Verstöße
gegen zwingende gesetzliche Vorgaben darstellen. Insbesondere
aufgrund der aufgezeigten Mängel im Bereich der Kreditzinsen und im
Bereich der Wohnungsvergabe – Stichwort ‚Anlegerwohnung statt
Sozialwohnung‘ – ist es für die Aufsichtsbehörde daher alternativlos,
im Sinne der gesetzlichen Vorgaben tätig zu werden.“
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Konkret: Die Wohnungsvergabe orientierte sich wesentlich an
spekulativen statt gemeinnützigen Interessen – durch die Errichtung
von „Anlegerwohnungen“ statt sozialer Wohnungsvergabe. Diese
Transaktionen sind nicht durch das gesetzliche Tätigkeitsfeld
gemeinnütziger Bauvereinigungen gedeckt. Es steht in diesem
Zusammenhang auch die missbräuchliche Inanspruchnahme des
gemeinnützigen Steuerprivilegs im Raum.
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Ein weiterer, besonders schwerwiegender Vorwurf, der durch
Gutachten belegt wird: Überhöhte Kreditzinsen führten zu strukturell
verteuerten Mieten. Der Überprüfungszeitraum beträgt 10 Jahre, als
Benchmark wurden insbesondere Finanzierungskonditionen anderer
gemeinnütziger Wohnbauträger herangezogen.
„Es kann nicht sein, dass betroffene Mieter über Jahre zu viel
bezahlt haben, während im Hintergrund die involvierten Banken
überhöhte Gewinne machen. Derartige Praktiken haben im Bereich des
gemeinnützigen Wohnbaus nichts verloren und sind ungesetzlich“, so
Doskozil. Daher gehe es in einem nächsten Schritt darum, wie
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die dazu
geplanten Maßnahmen sollen zeitnah vorgestellt werden. Gleichzeitig
gilt es, die strukturellen Probleme im Bereich des gemeinnützigen
Wohnbaus in den Blick zu nehmen und leistbares Wohnen im Burgenland
flächendeckend voranzutreiben. „Maximal zehn Euro netto pro
Quadratmeter – das ist grundsätzlich unser Ziel. Wohnen ist ein
Grundrecht, kein Geschäftsmodell“, betont der Landeshauptmann.
Zwtl.: Appell an Verantwortliche in anderen Bundesländern: „Schaut
ganz genau hin!“
Die Wohnkosten sind mittlerweile österreichweit zum größten
Treiber der Teuerung geworden und stellen viele Menschen vor
existenzielle Probleme. Daher steht im Zusammenhang mit der Neuen
Eisenstädter das derzeitige Modell des gemeinnützigen Wohnbaus selbst
im Scheinwerferlicht, so LH Doskozil: „Die Wohnungsgemeinnützigkeit
muss wieder das ermöglichen wofür sie da sein soll – Wohnen für
Menschen, nicht für Profite. Wir wollen österreichweit einen Anstoß
liefern, das derzeitige System zu durchleuchten. Mein Appell an die
Verantwortlichen in den anderen Bundesländern: Schaut ganz genau hin
– vor allem dort, wo Banken als Eigentümer im Spiel sind!“ Nahezu
jede zweite gemeinnützige Wohnung gehört zu einem Unternehmen, das im
Mehrheitseigentum von Finanzinstitutionen steht.
Um wieder zur Grundidee der Gemeinnützigkeit zurückzukehren,
müsse das WGG besonders in einem entscheidenden Punkt nachgeschärft
werden: Schon jetzt dürfen Angehörige des Baugewerbes Gemeinnützige
faktisch nicht besitzen, weil es hier Zielkonflikte gibt – dasselbe
solle auch für Banken gelten, fordert der Landeshauptmann:
„Eigengeschäfte von Banken mit ihren eigenen Gemeinnützigen gehören
verboten. Wer sich sein Geschäft über den gemeinnützigen Wohnbau
organisiert, missbraucht das System – das muss ein Ende haben.“





