Wien (OTS) – Für die Novelle zum AVG-Großverfahren, die eine
deutliche
Beschleunigung und Vereinfachung von großen Genehmigungsverfahren
vorsieht, stimmte heute der Nationalrat mit breiter Mehrheit.
„ Mit diesem Verfahrensturbo ermöglichen wir massive
Erleichterungen in Bezug auf schnellere und vereinfachte Verfahren.
Jahre- und jahrzehntelange Genehmigungsverfahren gehören damit der
Vergangenheit an. Der einstimmige Beschluss im Parlament zeigt, dass
wir in der Reformpartnerschaft die richtigen Maßnahmen treffen “,
betonte Verfassungsstaatssekretär Alexander Pröll im Anschluss an den
Ausschuss.
Wesentliche Ziele und Inhalte zum „Verfahrensturbo“ in AVG-
Großverfahren sind:
Digitale Edikts-Veröffentlichungen
Die geplanten Neuerungen bringen umfassende Erleichterungen für
Großverfahren, insbesondere durch die Digitalisierung der Edikts-
Veröffentlichungen: Mit der Einführung einer elektronischen
Kundmachungsplattform im RIS werden alle wesentlichen
Verfahrensschritte transparent und zentral dokumentiert. Gleichzeitig
fällt die bisherige „Ediktalsperre“, sodass Großverfahren künftig
auch während der Weihnachts- und Sommerurlaubszeiten fortgeführt
werden können. Öffentliche Kundmachungen ersetzen zahlreiche
Einzelzustellungen und führen damit zu erheblichen Zeit- und
Kostenersparnissen.
Niedrigere Einstiegsschwelle für Großverfahren
Auch die Einstiegsschwelle für die Anwendung der vereinfachten
Regeln wird gesenkt: Statt wie bisher erst ab 100 werden diese
künftig bereits ab 50 voraussichtlich Beteiligten wirksam, wodurch
deutlich mehr Verfahren von den neuen Bestimmungen profitieren.
Bessere Struktur und Effizienz im Verfahren
Darüber hinaus verbessert ein Bündel an Maßnahmen Struktur und
Effizienz im Verfahren. So können Behörden Fristen für weiteres
Parteienvorbringen setzen, wobei verspätete Eingaben unberücksichtigt
bleiben, um Verfahrensverschleppungen zu vermeiden.
Der Schluss des Ermittlungsverfahrens kann zudem für einzelne
Teilbereiche erklärt werden, und nichtamtliche Sachverständige lassen
sich in allen Verwaltungsverfahren leichter einbeziehen. Abgerundet
wird das Reformpaket durch die Verkürzung der Auflagefrist von acht
auf sechs Wochen. Insgesamt führen diese Schritte zu mehr
Übersichtlichkeit, klareren Abläufen und einem insgesamt schnelleren
Verfahrensmanagement.
Reformpartnerschaft Österreich
Die Reformpartnerschaft Österreich, im Juni 2025 von Bund,
Ländern, Städten und Gemeinden gestartet, hat das Ziel, den Staat
schlanker, effizienter und zukunftsfit zu machen. Vier zentrale
Themenblöcke wurden definiert: Verfassungs- und
Verwaltungsbereinigung, Energie, Bildung und Gesundheit. Für den
Bereich Verfassungs- und Verwaltungsbereinigung ist Staatssekretär
Alexander Pröll federführend verantwortlich. Erklärtes Ziel ist es,
Doppelgleisigkeiten abzubauen, rechtliche Rahmen zu straffen und die
Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben.
„ Am Ende zählen Ergebnisse: Diese Reform ist ein klares Signal,
dass wir Verfahren beschleunigen, die zu lange dauern und Strukturen
vereinfachen, die zu komplex sind. Das ist ein Meilenstein für den
Wirtschaftsstandort ebenso wie für die Verwaltung selbst “, so Pröll
.





