Neue Verordnung sorgt für mehr Sicherheit an der Alten Donau!

Wien (OTS) – Die Alte Donau zählt mit ihrer traditionsreichen
Geschichte, den
kilometerlangen Uferpromenaden und zahlreichen kostenlosen
Badeplätzen zu den beliebtesten Freizeit- und Erholungsgebieten
Wiens. Ob Schwimmen, Rudern oder Entspannen – das Naturjuwel im
Herzen der Stadt bietet für alle Besucher*innen das passende Angebot.
Die Zugänge zum Wasser wurde von Seiten der Stadt laufend
attraktiviert, neue Steganlagen geschaffen. „Mit der stetig
steigenden Zahl an Freizeitnutzer*innen und Wasserfahrzeugen kam es
in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend zu herausfordernden
Situationen im und am Wasser und daher mussten wir reagieren und neue
Regelungen im Sinne der Sicherheit aller schaffen“, erläutert Gerald
Loew, Leiter der MA 45 – Wiener Gewässer. Eine neue Verordnung sorgt
daher künftig für klare Regeln und mehr Sicherheit: Ab 1. Jänner 2026
tritt die „Verordnung über die Regelung und Sicherung der Schifffahrt
auf der Alten Donau“ in Kraft, um den vielfältigen Nutzungsansprüchen
gerecht zu werden und ein sicheres Miteinander auf dem Wasser zu
gewährleisten.

Ehemalige Alte Donau-Befahrungsordnung erhält gesetzliches
Rückgrat – mehr Sicherheit für Schwimmer*innen

Eine umfassende Analyse der verschiedenen Nutzer*innengruppen hat
gezeigt: Risikoreiche Situationen auf dem Wasser entstehen aus einer
Kombination mehrerer Faktoren – etwa durch das Nebeneinander von
Badegästen, Sportbooten und motorisierten Wasserfahrzeugen. Dies
birgt vor allem während nutzungsintensiven Phasen erhöhtes
Konfliktpotenzial auf dem Wasser. Mit Inkrafttreten der neuen
Verordnung wird die bis dato geltende Alte Donau-Befahrungsordnung in
einen gesetzlichen Rahmen gegossen, einem innovativen Maßnahmenpaket
rechtlicher Nachdruck verliehen sowie weitere Regelungen für mehr
Sicherheit festgelegt. Oberstes Ziel ist, maximale Sicherheit für die
Schwimmer*innen zu gewährleisten.

Im Vorfeld wurde alle Interessensvertretungen zu einem runden
Tisch geladen sowie ein Stellungnahmeverfahren zum Gesetzestext
abgehalten. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Alten Donau für
Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf 10 km/h beschränkt und damit
an die Regelungen der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung des Bundes
angeglichen. Ausgenommen von den Geschwindigkeitsbeschränkungen
werden Ruder- und Segelboote, damit sportliche Aktivitäten gesichert
bleiben.

Eckpfeiler der neuen Alte Donau-Verordnung

Die Alte Donau besteht aus den Gewässerteilen der Oberen und
Unteren Alten Donau, der Schießstattlacke, dem Kaiserwasser und dem
Wasserpark. Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung werden im
Wesentlichen durch folgende Eckpfeiler gebildet:

Fahrtauglichkeit und Betriebssicherheit: Alle Wasserfahrzeuge für
die Alte Donau müssen fahrtauglich sowie betriebs- und verkehrssicher
sein.

Beschränkung der Länge, Breite und des Maschinenantriebs : Neben
einer Größenbeschränkung der Wasserfahrzeuge auf eine Fahrzeuglänge
von bis zu 7 Meter bzw. 2,55 Metern Breite gilt ab Inkrafttreten der
Verordnung zudem eine Einschränkung des Maschinenantriebs von bis zu
4,4 kW auf der Alten Donau.

Tempolimit für Motorboote: Fahrzeuge mit motorisiertem Antrieb
dürfen künftig maximal 10 km/h auf der Alten Donau fahren, Segel- und
Ruderboote sind von der Geschwindigkeitsbeschränkung ausgenommen,
ebenso Einsatzfahrzeuge wie der Wasserpolizei oder Wasserrettung.

Anmeldung per Online-Formular: Alle Wasserfahrzeuge (egal, ob Alt
– oder Neubestand), müssen nach Inkrafttreten der neuen Verordnung
online einen Registrierungsantrag stellen. Ausnahme davon sind
Ruderboote und Segelboote unter 4,5m, sowie Aufblasboote, kleine
Tretboote etc. Bisher in der Alten Donau verwendete größere Boote
sind bis spätestens 1. April 2026 meldepflichtig.

Verpflichtendes Kennzeichen: An die niederschwellige, jedoch
verpflichtende Meldung der Wasserfahrzeuge an die Fachabteilung Stadt
Wien – Wiener Gewässer ist die automatische Zuordnung eines
Kennzeichens geknüpft. Mit der Meldung wird jedem Wasserfahrzeug ein
individuelles Kennzeichen zugewiesen. Dieses ist gut sichtbar am Boot
anzubringen und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zur
Bootsführerin bzw. zum Bootsführer. Dadurch wird die
Nachvollziehbarkeit und Sicherheit auf dem Wasser wesentlich
verbessert.

Der Meldevorgang startet ab 1. Jänner 2026. Sämtliche
erforderlichen Informationen über Voraussetzungen, Fristen, Termine
sowie Unterlagen, um Wasserfahrzeuge weiterhin gesetzeskonform auf
der Alten Donau verwenden zu können, werden in Kürze auf der Website
der MA 45 – Wiener Gewässer veröffentlicht.