IV: Anpassungen am EU-Lieferkettengesetz bringen moderate Entlastung für Betriebe

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die erzielten
Erleichterungen beim EU-Lieferkettengesetz als grundsätzlich positiv.
„Die Grundidee eines Lieferkettengesetzes, um internationale
Standards und Menschenrechte sicherzustellen, ist nachvollziehbar.
Die ursprüngliche Ausgestaltung hat in vielen Bereichen über das Ziel
hinausgeschossen und hätte unsere Betriebe mit massiver Bürokratie
belastet. In einem geopolitisch angespannten Umfeld brächten
zusätzliche Auflagen und bürokratische Hürden weitere
Wettbewerbsnachteile auf internationalen Märkten. Daher ist es ein
positives Signal, dass nun eine für alle Seiten tragfähigere Lösung
gefunden werden konnte, die sich auch stärker an den
Unternehmensrealitäten orientiert“, so IV-Generalsekretär Christoph
Neumayer.

„Die Dringlichkeit, Europa und insbesondere Österreich rasch zu
entlasten, ist evident. Wir brauchen ein Regelwerk, das
verantwortungsvolle Unternehmensführung ermöglicht, ohne KMU und
Industrie durch überschießende und teure Vorgaben zu überfordern und
aus dem Markt zu drängen. Entscheidend ist nun, dass die
angekündigten Vereinfachungen glaubwürdig umgesetzt und
Rechtssicherheit geschaffen werden“, betont Neumayer.