ÖGB und AK zu Lieferkettengesetz: Abschwächung bringt die Wirtschaft nicht voran

Wien (OTS) – Das EU-Lieferkettengesetz wurde im Mai 2024 final
beschlossen, in den
vergangenen Monaten aber neu verhandelt und abgeschwächt. Aktuelle
Leaks zeigen das massive Lobbying von Konzernen. Unter anderem haben
11 große Konzerne, darunter 9 US-Konzerne, als mächtige Allianz unter
der Bezeichnung „Competitiveness Roundtable“ systematisch und
koordiniert gegen das Lieferkettenkettengesetz lobbyiert. Die EU-
Ombudsstelle hat darüber hinaus Missstände bei der Vorgehensweise der
EU-Kommission festgestellt. Diese hat ihre eigenen Leitlinien für
bessere Rechtsetzung missachtet und den Vorschlag in einem
Schnellverfahren präsentiert, ohne die Dringlichkeit darlegen zu
können.

ÖGB und AK fordern, dass Kinderarbeit und Zwangsarbeit entlang
von Lieferketten endlich ein Ende haben müssen. Valentin Wedl, Leiter
der Abteilung Internationales der AK Wien: „Das Lieferkettengesetz
wurde ursprünglich beschlossen, um die globalisierte
Wirtschaftsordnung mit den großen Herausforderungen des 21.
Jahrhunderts in Einklang zu bringen. Mit der heutigen Abschwächung
wird dies nur sehr eingeschränkt gelingen. Das Lobbying der großen
Unternehmensverbände und der Druck, der auch von der Trump-Regierung
ausgegangen ist, haben dazu geführt, dass die größten Nutznießer der
globalen Wirtschaftsordnung für Schäden, die sie an Mensch und Natur
anrichten, kaum zur Verantwortung gezogen werden können. Ein
schwarzer Dienstag für alle diejenigen, denen Nachhaltigkeit ein
Anliegen ist.“

Angela Pfister, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats des
ÖGB: „Schutzregeln fallen, Konzerne setzen ihre Interessen durch. Die
Aushöhlung des Lieferkettengesetzes ist ein Rückschritt für Europa!
Es wird dadurch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen und bringt
keinen Boost für die Wirtschaft. Die Rechte der Beschäftigten werden
einmal mehr beschnitten, und die Wünsche der Konzerne erfüllt.“

Streichen der EU-weiten Haftungsregeln bringt mehr Bürokratie für
die Wirtschaft

Mit der Abschwächung wird die Wirksamkeit des
Lieferkettengesetzes stark eingeschränkt: Die Anzahl der Unternehmen,
die sich an die neuen Regeln halten müssen, wurde erheblich
reduziert. Ursprünglich wären in Österreich rund 100 große
Unternehmen, ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz,
erfasst gewesen. Nach der heutigen Einigung müssen sich Unternehmen
erst ab 5.000 Beschäftigen und 1,5 Milliarden Umsatz an die neuen
Regeln halten. Die EU-weite Haftungsregelung wurde außerdem
gestrichen. Dies bringt keine Vereinfachung, sondern das Gegenteil,
nämlich 27 unterschiedliche Regelungen in der EU. Darüber hinaus
wurden Klimaübergangspläne gestrichen. Diese hätten Unternehmen dazu
verpflichtet, ihr Geschäftsmodell darauf auszurichten, einen Beitrag
zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Neben der Abschwächung
wurde auch eine Verschiebung der Frist zur Umsetzung der EU-
Richtlinie in die jeweiligen nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten
auf 26. Juli 2028 beschlossen.