FPÖ – Petschnig: „Die neue SPÖ-Vermögens-Überwachungssteuer“

Wien (OTS) – Die von SPÖ-Chef Babler forcierte Vermögenssteuer ist
nach Ansicht
des FPÖ-Geld- und Währungssprechers NAbg. Alexander Petschnig ohne
ein umfassendes staatliches Vermögensregister technisch nicht
umsetzbar. Damit stehe nicht eine „Reichensteuer“, sondern ein
tiefgreifendes Kontrollinstrument im Raum – die Vermögens-
Überwachungssteuer.

„Wer Vermögen besteuern will, muss dieses zuerst vollständig
erfassen. Das bedeutet in letzter Konsequenz ein zentrales Register
sämtlicher Vermögenswerte der Bürger. Grundstücke, Häuser,
Beteiligungen, Sammlerstücke, Schmuck, Oldtimer, Kunstwerke. Alles
müsste bewertet und dokumentiert werden. Das ist kein Steuermodell,
das ist ein Überwachungsmodell“, so Petschnig.

Der freiheitliche Abgeordnete verwies darauf, dass eine
Vermögenssteuer als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet wäre. Die
Eigentümer müssten ihre Vermögenswerte eigenständig deklarieren und
bewerten. „Hier beginnt das eigentliche Problem: Wer legt den
gemeinen Wert einer Briefmarkensammlung oder eines historischen
Fahrzeugs fest? Der Eigentümer? Ein staatlich bestellter Gutachter?
Am Ende entscheidet die Finanzverwaltung. „Und das Finanzstrafrecht
wirft seinen langen Schatten“, warnte Petschnig.

Eine solche Konstruktion führe zwangsläufig zu flächendeckenden
Bewertungsstreitigkeiten, enormem Verwaltungsaufwand und erheblicher
Rechtsunsicherheit. „Wir sprechen hier nicht über einige dutzend
Superreiche. Wir sprechen über hunderttausende Haushalte, die
plötzlich in ein Bewertungs- und Meldeverfahren gezwungen würden. Das
kriminalisiert faktisch breite Teile der Bevölkerung, weil jeder
Bewertungsfehler ein finanzstrafrechtliches Risiko darstellt“,
erklärte Petschnig.

Besonders kritisch ist, dass rund achtzig Prozent des Vermögens in
Österreich aus Immobilienvermögen bestehen. Dieses unterliegt bereits
der Grunderwerbsteuer sowie der Grundsteuer, also einer laufenden
Substanzbesteuerung. „Hier soll ein weiterer Zugriff auf bereits
mehrfach belastetes Vermögen erfolgen. Das widerspricht jeder
ordnungspolitischen Vernunft“, so Petschnig.

Historische Erfahrungen zeigen zudem, dass vergleichbare Modelle
international aus guten Gründen wieder abgeschafft wurden. Auch in
Österreich seien frühere vermögensbezogene Steuern nicht ohne Grund
ausgelaufen. So hatte der Verfassungsgerichtshof 2007 zentrale
Bestimmungen der damaligen Erbschafts- und Schenkungssteuer als
verfassungswidrig aufgehoben. Bereits 1993 wurde die Vermögenssteuer
unter dem SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina abgeschafft.

„Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet jene politische Familie, die
die Vermögenssteuer einst selbst beendet hat, nun ein noch
weitreichenderes System einführen will. Wer aus der Geschichte nichts
lernt, produziert neue Rechtsunsicherheit”, betonte Petschnig:
„Österreich braucht Wachstum, Investitionen und Rechtssicherheit. Was
Babler hier vorlegt, ist keine Reform, sondern der Einstieg in ein
staatliches Vermögensregister mit umfassender Kontrolllogik. Das
lehnen wir aus tiefster Überzeugung entschieden ab.“