Frühling bringt Risiken für Katzen

Wien (OTS) – Die aktuell milden Temperaturen sorgen nicht nur bei
Menschen für
Frühlingsgefühle, sondern auch bei Katzen. Bereits jetzt befinden
sich viele Tiere in Paarungsstimmung. Die Tierschutzombudsstelle Wien
appelliert daher an Katzenhalter*innen, Freigänger-Katzen rechtzeitig
kastrieren zu lassen, um ungeplanten Nachwuchs zu verhindern.
Gleichzeitig weist sie auf eine oft unterschätzte Gefahr hin:
Fensterstürze bei Wohnungskatzen.

Zwtl.: Rasante Vermehrung verhindern

„Viele unterschätzen, wie schnell sich Katzen vermehren können.
Wer seine Katze ins Freie lässt, ist gesetzlich verpflichtet, sie
kastrieren zu lassen. Ausnahmen gibt es nur für Zuchttiere“, sagt Eva
Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. „Verantwortungsvolle
Katzenhalter*innen leisten einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und
verhindern, dass die Zahl streunender Katzen weiter steigt.“

Auch in Wien leben Streunerkatzen, deren Population durch
unkastrierte Freigänger weiter anwächst. Wie schnell sich Katzen
vermehren können, zeigt ein einfaches Beispiel: Katzen können bis zu
drei Würfe pro Jahr bekommen und ihre Jungtiere werden bereits mit
vier bis sechs Monaten geschlechtsreif. Aus nur einem Katzenpaar
können so innerhalb von zwei Jahren bis zu 66 Nachkommen entstehen.

Zwtl.: Fenstersturz: Unterschätzte Gefahr für Wohnungskatzen

Mit dem Frühling steigt zudem das Risiko für Wohnungskatzen
deutlich: In den warmen Monaten werden in Wien bis zu 15 Katzen
täglich nach Fensterstürzen tierärztlich behandelt. „Die Gefahr wird
oft unterschätzt. Stürze aus Fenstern oder von Balkonen führen häufig
zu schweren Verletzungen, die nicht immer sofort erkennbar sind“, so
Persy. Besonders riskant sind auch gekippte Fenster, in denen sich
Katzen einklemmen und schwer verletzen können.

Zur Absturzsicherung sollten Volieren-Draht oder ein
drahtverstärktes Netz (Katzennetz) zum Einsatz kommen. Achtung: Ein
Fliegengitter allein ist keine ausreichende Sicherung, da es von
Katzen leicht beschädigt werden kann!

Zwtl.: Sicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Tierschutzombudsstelle erinnert außerdem an die klare
gesetzliche Regelung: Freigänger-Katzen müssen kastriert werden – und
Fenster sowie Balkone sind bei entsprechender Absturzgefahr mit
geeigneten Vorrichtungen zu sichern. Bei Verstößen drohen Strafen von
bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro.

„Kastration und gesicherte Fenster & Balkone sind einfache und
zentrale Maßnahmen, mit denen Katzenhalter*innen Tierleid verhindern
können“, betont Persy. „Gerade jetzt im Frühling ist es wichtig,
rechtzeitig vorzusorgen.“