WKÖ-Kadanka zur Reform der Pauschalreiserichtlinie: Wichtige Verbesserungen für Branche erreicht

Wien (OTS) – „Das EU-Parlament hat grünes Licht für die überarbeitete
Pauschalreiserichtlinie gegeben. Nach einem knapp zweijährigem
Gesetzgebungsprozess ist es gelungen, gegenüber dem ursprünglichen
Entwurf der EU-Kommission wesentliche Verbesserungen für Reisebüros
und Reiseveranstalter durchzusetzen“, kommentiert Gregor Kadanka,
Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer
Österreich die aktuellsten Entwicklungen in Sachen
Pauschalreiserichtlinie-Reform auf EU-Ebene.

Mehr Praxistauglichkeit: Wegfall verbundener Reiseleistungen

Ein zentraler Erfolg ist die künftig klarere Abgrenzung zwischen
Pauschalreisen und Einzelleistungen. Möglich wird dies durch den
Wegfall der sogenannten verbundenen Reiseleistungen, die in der
Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt haben.

„Für uns war entscheidend, dass der Pauschalreisebegriff nicht
noch weiter ausgedehnt wird und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit
herrscht. Das ist uns im Wesentlichen mit dem nun vorliegenden
Richtlinientext gelungen. Künftig gibt es entweder eine Pauschalreise
oder – wenn keine Buchungsvariante, die zum Entstehen einer
Pauschalreise führt, vorliegt – mehrere Einzelleistungen“, erklärt
Kadanka in diesem Zusammenhang, und ergänzt: „Hätte sich die EU-
Kommission durchgesetzt, wäre der Pauschalreisebegriff massiv zu
Lasten der Reiseveranstalter und Reisebüros ausgedehnt worden. Dies
konnte mit viel Branchenarbeit auf nationaler und EU-Ebene verhindert
werden.“

Weitere Verbesserungen gegenüber dem Kommissions-Entwurf

Auch in anderen Punkten konnten aus Branchensicht problematische
Vorschläge verhindert werden: So wird es keinen kostenlosen Rücktritt
bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Wohnort des
Reisenden geben. Auch nicht in den finalen Text aufgenommen wurde
weiters unter anderem, dass der Reiseveranstalter unter einer
kostenfreien Nummer erreichbar sein muss oder dass Reisende laufend
über sich ändernde Visumsvorschriften informiert werden müssen.
Verhindert werden konnten weiters die Aufnahme von Reisewarnungen in
den Richtlinientext und unverhältnismäßig hohe Strafen bei
Richtlinienverstößen.

Kritik an zusätzlichen Verpflichtungen für Reiseveranstalter

Trotz wichtiger Verbesserungen enthält die neue Richtlinie
weiterhin kritische Punkte. „Erweiterte teilweise redundante
Informationsverpflichtungen gehören ebenso dazu wie eine komplizierte
Gutscheinregelung und ein verpflichtendes Beschwerdemanagement“,
nennt Kadanka seine Kritikpunkte.

Nächste Schritte: Umsetzung auf nationaler Ebene entscheidend

Als nächster Schritt muss der Rat den Richtlinientext annehmen,
bevor er im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt
des Inkrafttretens haben die EU-Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um
die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und weitere
sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu
beginnen.

„Auf nationaler Ebene werden wir als Branchenvertretung einmal
mehr gefordert sein, eine Übererfüllung von EU-Vorgaben – sogenanntes
Gold-Plating – zu verhindern. Klar ist, dass die Pauschalreise auch
mit der neuen Richtlinie das am besten abgesicherte Reiseprodukt
bleibt. Nicht aus den Augen verloren darf dabei aber auch die
wirtschaftliche Darstellbarkeit für Reiseveranstalter“, so Kadanka
abschließend. (ES)