Wien (OTS) – „In den vergangenen Jahrzehnten wurde die
Gerichtsmedizin in
Österreich Schritt für Schritt derart demontiert, dass inzwischen in
vielen Fällen die zeitnahe Aufklärung von Gewaltdelikten und anderen
Verbrechen stark verzögert oder sogar unmöglich wurde“, fasst
Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen Ärztekammer, bei
einem Pressegespräch die risikoreichen Entwicklungen in der
Rechtsmedizin zusammen. „Die Institute und vor allem die Ausbildung
wurden konsequent ausgehungert. Die Ärztekammern haben dabei stets
davor gewarnt, dass man damit sehenden Auges in einen existenziellen
Mangel an Gerichtsmedizinern schlittert.“
Erst vor wenigen Monaten hat der Rechnungshof das Ausmaß des
Mangels in einem Bericht festgehalten, und damit den personellen
Abstieg eines Faches dokumentiert, das in Österreich einst zur
Weltspitze der Forschung zählte und auf eine jahrhundertelange
Tradition zurückblickt. Dieser Personalmangel habe deutliche Folgen,
warnt Steinhart. Der Rechnungshof berichtete, dass in Wien ein
Obduktionsgutachten durchschnittlich 152 Tage dauert, in Graz 77
Tage. Zeitweise würde der gesamte Arbeitsaufwand an einer einzigen
Person hängen. Ist diese auf Urlaub oder krank, stehe der Betrieb
still. „Das Berufsbild des Gerichtsmediziners muss deutlich
attraktiviert und gleichzeitig die Finanzierung der Ausbildung
abgesichert werden“, fordert Steinhart. „Es nützt nichts, wenn wir
Interesse an diesem spannenden Fachgebiet erzeugen, die Interessenten
aber dann vor verschlossenen Türen stehen, weil niemand die
Ressourcen hat, um sie auszubilden.“
Die Gerichtsmedizin sei ein hochkomplexes, herausforderndes und
sehr interessantes Fach, bei dem aktiv an der Durchsetzung von
Gerechtigkeit gearbeitet werden könne und das auch in der
Populärkultur oft thematisiert werde. Das Interesse daran wäre
durchaus vorhanden bzw. herstellbar: „Der Nachwuchs muss eingebunden
und mit attraktiven Angeboten für das Arbeitsfeld gewonnen werden.
Wir müssen jetzt handeln, um den Kollaps der forensisch-medizinischen
Begutachtung in Österreich abzuwenden“, fordert Steinhart. Besonders
wenn der leider dringend notwendige flächendeckende Ausbau von
Gewaltambulanzen umgesetzt werden soll, bedürfe es einer deutlichen
Kapazitätserweiterung in der Gerichtsmedizin.
Mehr Nachwuchs muss her
Dass die Überalterung in der Gerichtsmedizin ein großes Problem
ist, berichtete auch Mario Darok von der Medizinischen Universität
Graz, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche
Medizin: „Insgesamt gibt es aktuell österreichweit 37 Ärztinnen und
Ärzte mit der Fachberechtigung für Gerichtsmedizin, das
Durchschnittsalter liegt bei 53,35 Jahren.“
Bei den vier gerichtsmedizinischen Instituten (GMI) in Graz,
Innsbruck, Salzburg und Wien, arbeiteten Anfang 2024 insgesamt nur 18
Fachärzte für Gerichtsmedizin, wobei die Hälfte von ihnen in den
nächsten zehn Jahren das Pensionsalter erreichen wird. Zugleich werde
die Gerichtsmedizin zunehmend „klinischer.“ In den Gewaltambulanzen
steige die Tendenz der Fälle deutlich, in Wien gebe es rund 1.000
Fälle pro Jahr, in Graz würden heuer 500 Fälle erwartet: „Das wirkt
sich auf die Arbeitsauslastung aus“, sagt Darok. Er unterstreicht:
„Wir benötigen mehr Ausbildungsstellen – die Verlegung der
Zuständigkeit für die Ausbildungsstätten von den Landesärztekammern
an die Bundesländer hat die Situation nicht vereinfacht. „Zu bedenken
ist auch, dass die Ausbildung in der Gerichtsmedizin nur an Uni-
Instituten möglich ist. Die Bedingungen dort müssen weiter verbessert
werden, in erster Linie die Zahl der Ausbildungsstellen, dies in
enger Abstimmung mit den Bundesländern“, sagt der Gerichtsmediziner.
Als Beispiel und Vorbild könnte das Nachbarland Italien gelten:
„In Bari allein gibt es 45 Ärztinnen und Ärzte in Facharzt-
Ausbildung, die in einer Art ‚Facharzt-Schule‘ von 12 Fachärzten über
die Jahre ausgebildet werden. In Pavia, einer Stadt mit 71.000
Einwohnern, gibt es 34 Assistentinnen und Assistenten in Facharzt-
Ausbildung bei 15 Fachärzten“, berichtet Darok. Zudem gebe es eine
große Problematik bei der EU-Konformität des Facharztes. Der
Vorschlag der ÖGGM wäre, eine gegenseitige Anerkennung der FA-
Ausbildung zumindest im deutschsprachigen Raum zu implementieren, um
Fachärzten den Wechsel nach Österreich zu erleichtern.
Generell wünscht sich Darok innerhalb der Medizin mehr
Anerkennung für sein Berufsfeld, das auch für die Allgemeinheit von
großer Bedeutung ist. „Es sollte nach einer 15-jährigen
stiefmütterlichen Behandlung der Gerichtsmedizin durch die
Verantwortlichen der inzwischen langsam eingeschlagene Weg einer
Wertschätzung und zeitgemäßen personellen und funktionellen
Ausstattung der Universitätsinstitute fortgesetzt werden“, so Darok,
der zudem um Verständnis und Akzeptanz für diesen Beruf wirbt.
„Dieser bewegt sich im Grenzbereich von Medizin, Rechtsprechung und
Kriminalistik und ermöglicht ein ungemein spannendes, erfüllendes
Berufsleben, das zugleich eine unverzichtbare Funktion für die
Rechtssicherheit und damit für uns alle hat.“





