Wien (OTS) – Nachdem die österreichische Bundesregierung vergangene
Woche im
Ministerrat eine Altersbeschränkung für Social Media von 14 Jahren
beschlossen hat, richtet sie nun den Blick nach Brüssel: In einem
offenen Brief appelliert sie an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von
der Leyen, die europäische Dimension dieser Herausforderung gemeinsam
anzugehen.
Soziale Medien sind für viele europäische Jugendliche
mittlerweile ein unabdingbares Kommunikations- und Informationsmedium
geworden. Studien, Eltern und Fachleute stellen seit geraumer Zeit
fest, dass TikTok, Instagram, Snapchat u. Ä. nicht nur den Alltag,
das Selbstbild und das psychische Wohlbefinden der Jugendlichen
prägen, sondern zunehmend süchtig machen. Auch Cybermobbing,
politische Radikalisierung und Desinformation sind zu realen Gefahren
geworden. Als besonders problematisch gilt, dass Plattformen
keinerlei Altersbeschränkungen beachten und Inhalte unkontrolliert
zugänglich bleiben. Daher fordern neben Österreich immer mehr
europäische Staaten konsequente Maßnahmen bis hin zu klaren
Einschränkungen der Nutzung sozialer Medien für Jugendliche.
In einem offenen Brief an die Europäische Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen regt die österreichische Bundesregierung konkret
an, ein gemeinsames politisches Commitment aller Mitgliedstaaten und
der Europäischen Kommission zu einem koordinierten europäischen
Vorgehen bei der Altersverifikation anzustreben sowie den Schutz von
Minderjährigen im Netz und speziell das Thema der Altersverifikation
hoch auf die Agenda zu setzen.
„Das Social-Media-Verbot findet breite Unterstützung in Europa.
Jetzt gilt es, Kräfte zu bündeln und ein gemeinsames europäisches
Signal an jene Tech-Konzerne zu senden, die ihrer Verantwortung
bislang nur ungenügend nachgekommen sind. Der Schutz von Kindern im
digitalen Raum steht ganz oben auf unserer Prioritätenliste, deshalb
gehen wir jetzt mit einem nationalen Social-Media-Verbot voran.“
– Vizekanzler Andreas Babler
„Social Media macht süchtig, belastet die psychische Gesundheit
und setzt unsere demokratischen Strukturen durch Verbreitung von
Desinformationskampagnen und Fake News massiv unter Druck. Es ist
daher eine europäische Aufgabe, verantwortungsvoll dafür zu sorgen,
dass Kinder und Jugendliche vor den Gefahren, die durch eine zu frühe
Nutzung von Social Media einhergehen, geschützt werden. Hier muss
Europa gemeinsam vorangehen und Schritte zum Schutz der unter 14-
Jährigen setzen.“
– Bildungsminister Christoph Wiederkehr
„Wir warten nicht auf Europa – aber wir wollen, dass Europa mitzieht.
Diese Entwicklung kennt keine Staatsgrenzen. Und sie überfordert
immer häufiger die Kinder, Familien, Schulen – unsere gesamte
Gesellschaft.“
– Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll
Europa braucht unionsweit abgestimmtes Vorgehen für Social-Media-
Plattformen
In ihrem Brief fordert die österreichische Bundesregierung daher,
nach dem Digital Services Act weitere Initiativen zum Schutz von
Jugendlichen umzusetzen, wie etwa die angekündigte unionsweit
abgestimmte Altersgrenze für Social-Media-Plattformen sowie eine
klare und harmonisierte Definition der erfassten Plattformen. Denn
nur durch ein unionsweites Vorgehen könnten effektiver Jugendschutz,
Rechtssicherheit und die Integrität des digitalen Binnenmarktes
gleichermaßen gewährleistet werden. Andernfalls würden immer mehr
Mitgliedstaaten auf eine eigene Lösung setzen.
Einführung eines zuverlässigen und interoperablen
Altersverifikationssystems
Die Bundesregierung schlägt daher vor, zur unionsweiten Umsetzung
ein zuverlässiges und interoperables Altersverifikationssystem
einzuführen, das unionsweit eingesetzt werden kann. Die Open-Source-
und White-Label-Lösung der Kommission zur Altersverifikation und die
Möglichkeit nationaler Anpassungen sei begrüßenswert, für eine rasche
EU-weite Einführung sollte die Kommission jedoch selbst eine nutzbare
App über gängige App-Stores bereitstellen, die für alle Bürgerinnen
und Bürger mit eIDAS-1-notifizierter eID zugänglich sei. Österreich
habe daher angeregt, eine zentrale europäische
Altersverifikationsanwendung mit eIDAS-1-konformer Anmeldung zu
prüfen.





