Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) sieht die von der
Wirtschaftskammer
Österreich (WKO) angekündigte Entlastung als ersten positiven Schritt
im Rahmen des Reformprozesses und als Signal für den Reformwillen und
die Ergebnisorientierung der WKO. Es ist gut, dass die WKO einen
ersten Schritt setzt und eine Entlastung von rund 100 Millionen Euro
auf die nächsten drei Jahre ermöglicht und dann weitere 100 Millionen
Euro Entlastung jährlich ab 2030 zusagt. Die Kammerumlage 2 (KU2) ist
der zentrale Hebel für eine nachhaltige Senkung der
Beitragsbelastung. Dabei darf aus Sicht der Industrie die Forderung
der Beitragsreduktion um 30 Prozent nicht aus den Augen verloren
werden.
Weitere Maßnahmen – insbesondere im Organisationsbereich – müssen
sich im Reformprozesses wiederfinden. Neben der Bundesorganisation
müssen auch die Landeskammern die Reform aktiv mitgestalten, damit
eine strukturell wirksame Entlastung der Unternehmen erreicht wird.
Angesichts der insgesamt stark gestiegenen Arbeitskosten braucht
es weitere Maßnahmen über den Wirkungsbereich der WKO hinaus. Die
Bundesregierung ist nun gefordert, im Rahmen der Budgetverhandlungen
ebenso Schritte zur Senkung der Lohnnebenkosten zu setzen. Die
Unternehmen stehen weiterhin unter erheblichem Druck – nachhaltige
Entlastungen sind entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit,
Investitionen und Beschäftigung. Die bereits mehrmals angekündigte
spürbare Lohnnebenkostensenkung muss nun im Rahmen der Verhandlungen
Gestalt annehmen.





