Wien (OTS) – Mit dem geplanten Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026
(BRÄG 2026) wird
die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft umfassend
modernisiert. Ziel der Reform ist es, Abläufe zu vereinfachen, Kosten
zu senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
deutlich zu verbessern.
Zentrale Versorgungseinrichtung statt vieler Einzellösungen
Ein Kernstück der Reform ist die Möglichkeit, eine gemeinsame
„Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ zu
schaffen. Bisher betreiben die neun Rechtsanwaltskammern jeweils
eigene Systeme für Pension, Absicherung bei Berufsunfähigkeit und
Hinterbliebenenversorgung.
Künftig können sich mindestens sechs Kammern zusammenschließen
und diese Aufgaben an eine zentrale Einrichtung übertragen. Das
verspricht spürbare Vorteile: einheitlichere Bedingungen für
Anwältinnen und Anwälte in ganz Österreich, geringere Kosten, weniger
Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig bleibt das bestehende System der
eigenständigen beruflichen Absicherung erhalten.
Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein besonderer Schwerpunkt der Reform liegt auf frauenpolitischen
Verbesserungen. Anwältinnen und Anwälte sollen künftig leichter
Familie und Beruf miteinander verbinden können.
Geplant sind:
–
längere und flexiblere Beitragsbefreiungen rund um Geburt und
Kinderbetreuung,
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die Möglichkeit, auch bei reduzierten oder ausgesetzten Beiträgen
weiterhin Zeiten für die Altersvorsorge anzusparen,
Mehr Digitalisierung und einfachere Abläufe
Das BRÄG 2026 setzt stark auf Digitalisierung und Effizienz:
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Notarielle Beglaubigungen elektronischer Signaturen werden
vereinfacht und ausgeweitet,
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Dokumente können zentral gespeichert und von verschiedenen
Notarinnen und Notaren genutzt werden,
–
das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis wird um
Kontaktmöglichkeiten wie Telefon und E-Mail ergänzt, um die
Erreichbarkeit zu verbessern.
Auch Prüfungen für angehende Anwälte und Notare werden flexibler
gestaltet. In bestimmten Fällen können sie künftig per Videokonferenz
abgehalten werden. Gleichzeitig werden Regeln für Ausfälle oder
Terminverschiebungen klar vereinheitlicht.
Justizministerin Anna Sporrer: „Mit dieser Reform setzen wir
einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Zukunftsfähigkeit im
Anwaltsberuf. Dass die Karrierechancen für Frauen in der
Rechtsanwaltschaft verbessert werden, ist ein bedeutender
gesellschaftspolitischer Fortschritt.“
Der Gesetzesentwurf wird jetzt in Begutachtung geschickt, die
Umsetzung der ersten Maßnahmen ist mit 1.August 2026 geplant.
Die Kombination aus strukturellen Reformen, Digitalisierung und
sozialpolitischen Verbesserungen soll langfristig sowohl den
Berufsstand als auch die Qualität der Rechtsberatung stärken.





