Wien (OTS) – Der Nationale Präventionsmechanismus (NPM) Österreichs
hat nun die
englische Fassung seines Jahresberichts 2025 veröffentlicht und
anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Folteropfer
an die zuständigen internationalen Organisationen übermittelt. „Der
Bericht bietet einen guten Überblick über die Menschenrechtslage in
Österreichs Pflegeheimen und Psychiatrien, aber auch in
Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in Kinder- und
Jugend-WGs und natürlich auch in Gefängnissen und
Polizeianhaltezentren“, so Bernhard Achitz, der für Internationales
zuständige Volksanwalt.
Menschenrechtsverletzungen frühzeitig erkennen und verhindern
Im Mittelpunkt der Aktivitäten des österreichischen Nationalen
Präventionsmechanismus (NPM) steht die frühzeitige Erkennung und
Beseitigung von Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen. Dafür
führten die Kommissionen, die gemeinsam mit der Volksanwaltschaft den
NPM bilden, zahlreiche Besuche in Einrichtungen durch, in denen es
potenziell zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann.
Der NPM ist bei seinen Aufgaben zum Schutz und zur Förderung der
Menschenrechte an internationale Vorgaben gebunden. Vor allem müssen
menschenrechtliche Garantien aus der UN-Konvention sowie
internationale Standards eingehalten werden, die vom UN-
Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) und die vom
Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) entwickelt wurden.
Achitz: „Um die Aufgaben gut zu erfüllen, ist ein regelmäßiger
Erfahrungsaustausch auf internationaler Ebene besonders wichtig. Die
Volksanwaltschaft hat daher dem UN-Unterausschuss und dem CPT-Komitee
ihren Bericht über die Präventive Menschenrechtskontrolle 2025
übermittelt.“ Der Bericht steht auf deutsch und englisch zur
Verfügung:
Deutsch:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beri-
chte/NR/PB-49-Pr%C3%A4ventiv_2025_bf.pdf
Englisch:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Beri-
chte/IntBe/49_Annual_Report_-
_Protection_Promotion_of_Human_Rights_2025.pdf
423 Kontrollen, so gut wie immer unangekündigt
Im Jahr 2025 führten die Kommissionen österreichweit 423
Kontrollen durch. 97 % der Besuche fanden in Einrichtungen statt, 3 %
betrafen die Beobachtung von Polizeieinsätzen. Im Regelfall erfolgten
die Überprüfungen unangekündigt, lediglich 5 % wurden angekündigt.
Der Großteil der 413 Kontrollen von Einrichtungen fand in
sogenannten „less traditional places of detention‟ statt. Dazu zählen
über 5.300 verschiedene Orte wie Alten- und Pflegeheime,
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für
Menschen mit Behinderungen. In diesen Einrichtungstypen führten die
Kommissionen 292 Besuche durch, davon 100 Kontrollen in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen. „Die hohe Anzahl an Besuchen ist
wichtig, um Einrichtungen regelmäßig und umfassend zu untersuchen“,
so Volksanwalt Achitz.





