Wien (PK) – Einmal mehr setzten sich heute die Freiheitlichen im
Innenausschuss
für die konsequente Abschiebung von strafrechtlich verurteilten
Migrantinnen und Migranten ein. Auch müssten all jene Asyl- oder
subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene ihren Schutzstatus
verlieren und abgeschoben werden, wenn sie ihr Herkunftsland
besuchen. Bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen
werde, sollte zudem eine verpflichtende Altersfeststellung gesetzlich
vorgesehen werden, verlangt die FPÖ.
Die Grünen wiederum traten für Nachschärfungen im Waffenrecht ein
und forderten im Konkreten regelmäßigere Überprüfungen der
psychologischen Gesundheit und waffenrechtlichen Verlässlichkeit,
zumal sich Lebensumstände ändern könnten. Weiters ersuchen sie den
Innenminister, eine umfassende Datenerhebung zu Waffenfunden und
illegalen Waffenbeständen sowie deren gesellschaftlichen oder
extremistischen Kontext zu veranlassen.
Alle zur Debatte stehenden Entschließungsanträge der Opposition
wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich vertagt.
FPÖ fordert Abschiebung strafrechtlich verurteilter Migrantinnen
und Migranten sowie Verlust von Schutzstatus bei Heimatbesuchen
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seien in der
Kriminalstatistik „massiv überrepräsentiert“, beruft sich FPÖ-
Sicherheitssprecher Gernot Darmann in einem Entschließungsantrag auf
entsprechende Statistiken des Bundeskriminalamts (848/A(E) ). So
seien etwa im vergangenen Jahr 47,7 % aller dokumentierten
Tatverdächtigen Fremde gewesen. Nach dem Vorbild Dänemarks sollte die
Bundesregierung daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit
zukünftig sämtliche Fremde, die in Österreich strafrechtlich
verurteilt werden, umgehend ihren Aufenthaltstitel verlieren und
abgeschoben werden. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den
Eingriffsvorbehalt nach Artikel 8 Absatz 2 der Europäischen
Menschenrechtskonvention, der behördliche Eingriffe das Recht auf
Privat- und Familienleben unter bestimmten Umständen erlauben würde.
Ein weiterer Antrag zielte insbesondere auf ausländische
Drogendealer (685/A(E) ) ab. Darmann gab zu bedenken, dass das
Phänomen der „Grooming Gangs“ in der letzten Zeit massiv zugenommen
habe. Ausländische Drogendealer würden vor allem im Umfeld von
Bahnhöfen von großen Städten gezielt junge Mädchen ansprechen und
versuchen, sie mit Drogen gefügig zu machen. In weiterer Folge komme
es zu sexuellem Missbrauch, Zwang zur Prostitution bis hin zu
Todesfällen. Oftmals würden die Täter nur auf freiem Fuß angezeigt
und die Polizei im Kreis geschickt, zeigte sich Darmann entrüstet.
Seine Fraktion beschäftige sich schon seit vielen Monaten mit der
Problematik, die erschreckende Auswirkungen hätte. Der Gesetzgeber
müsse daher alles tun, um dagegen besser vorzugehen. Auch Michael
Schilchegger (FPÖ) sah die Regierung gefordert, die gesetzlichen
Grundlagen entsprechend zu adaptieren.
Die Anträge stellten keine sinnvolle Grundlage für eine Debatte
dar, meinte hingegen Sophie Wotschke (NEOS), die daher eine Vertagung
beantragte. Einerseits gehe ein Antrag vollständig im anderen auf und
andererseits werde der Minister aufgefordert, gesetzeswidrig zu
handeln.
Entzug des Schutzstatus bei Heimatbesuchen
Abgeordneter Reinhold Maier (FPÖ) trat dafür ein, dass Asyl- oder
subsidiär Schutzberechtigte sowie Vertriebene ihren Schutzstatus
verlieren und abgeschoben werden, wenn sie ihr Herkunftsland besuchen
( 849/A/(E) ). Vor allem zu Feiertagen würde ein regelrechter
„Massentourismus in die Heimatländer“ einsetzen, zeigte er auf. Wenn
eine aus ihrer Heimat geflohene Person ebendort Besuche tätige oder
Urlaub mache, stelle dies „naturgemäß einen größtmöglichen Missbrauch
eines Schutzstatus“ dar.
Dies sei ein Thema, das viele beschäftige, räumte Andreas Minnich
(ÖVP) ein. In solchen Fällen seien schon jetzt Einzelfallprüfungen
möglich, die jedoch auf den bestehenden nationalen und
internationalen rechtlichen Grundlagen basieren müssten.
FPÖ fordert verpflichtende Altersfeststellungen bei Zweifeln an
der Minderjährigkeit von Fremden
Das im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts kürzlich
beschlossene „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ sieht
eine Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) für
unbegleitete minderjährige Fremde vor, heißt es in einer weiteren
Initiative der FPÖ ( 890/A(E) ). Was aber fehle, sei eine
verpflichtende Altersfeststellungen bei Fremden, deren
Minderjährigkeit in Zweifel gezogen wird, argumentierte Gernot
Darmann (FPÖ). Das Gesetz enthalte nur eine Kann-Bestimmung, die
zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten eröffne, schloss sich auch
Michael Schilchegger (FPÖ) der Begründung an.
Das neue Obsorge-Gesetz sehe ein klares Procedere vor,
konstatierte demgegenüber Christian Oxonitsch (SPÖ). Da es erst vor
Kurzem in Kraft getreten sei, sollten die konkreten Auswirkungen der
Bestimmungen abgewartet werden. Sophie Wotschke (NEOS) merkte noch
an, dass im Rahmen eines Abänderungsantrags festgelegt worden sei,
dass im Zweifel ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet
werden könne.
Grüne für wiederkehrende psychologische Überprüfungen im
Waffenrecht
Durch die im Herbst 2025 beschlossene Verschärfung des
Waffengesetzes seien „wichtige Verbesserungen“ umgesetzt worden,
räumte Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer in einem
Entschließungsantrag (906/A(E) ) ein. Die dadurch ausgeweitete
klinisch-psychologische Begutachtung finde jedoch „nur“ zwei Mal
statt – einmal bei der erstmaligen Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte und ein weiteres Mal nach einer fünfjährigen
Probephase, bemängelt sie. Dies stelle aus ihrer Sicht ein
„erhebliches Problem“ dar, da der psychische Gesundheitszustand eines
Menschen nicht ein Leben lang unverändert bleibe.
Prammer fordert daher verpflichtende regelmäßige Überprüfungen
der psychologischen Gesundheit und waffenrechtlichen Verlässlichkeit
von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern. Dies solle ausdrücklich
auch für Personen mit Jagdschein gelten sowie für jene, die bereits
vor Inkrafttreten der Verschärfung des Waffengesetzes eine Waffen
besessen haben.
Niemand negiere das Problem, vor allem wenn es sich um
Schusswaffenbesitz bei häuslicher Gewalt handle, erklärte Abgeordnete
Sabine Schatz (SPÖ). Da die Änderungen allerdings erst Ende April in
Kraft getreten seien, sollte zunächst eine Evaluierung der Materie
vorgenommen werden. Auch Friedrich Ofenauer (ÖVP) schloss sich dieser
Meinung an. Außerdem sei bei Verdacht jederzeit eine neuerliche
Untersuchung möglich.
Der Antrag gehe an der Realität vorbei, da vor allem der illegale
Waffenbesitz das große Problem darstelle, meinte Werner Herbert (FPÖ)
. Außerdem würde es schon fast unüberwindbare Hürden geben, um in
Österreich Waffen besitzen zu können.
Grüne wollen illegale Waffenbestände systematisch erfassen
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Sirkka Prammer (
Grüne) vom Innenminister umfassende und regelmäßige Datenerhebungen
zu Waffenfunden, illegalen Waffenbeständen sowie zu deren
gesellschaftlichem und extremistischem Kontext ( 907/A(E) ). Zudem
sollen auch Verluste, Diebstähle und sonstige Abgänge von Waffen und
Waffenteilen innerhalb der Sicherheitsbehörden systematisch erfasst,
ausgewertet und in geeigneter Form veröffentlicht werden. Es müsste
doch im Interesse aller liegen, zu wissen, wie viele Waffen sich in
Händen von Extremisten befinden, gibt Prammer zu bedenken.
Auch wenn es schon dezentrale Erfassungen gebe, wolle man die
Datenlage noch verbessern, entgegnete Wolfgang Gerstl (ÖVP). Dazu
würden bereits Vorarbeiten auf nationaler und europäischer Ebene
laufen. (Fortsetzung Innenausschuss) sue





