Olympiaworld Innsbruck bringt Revision gegen IFG-Entscheidung ein: „Transparenz braucht Rechtssicherheit“

Innsbruck (OTS) – Die Olympiaworld wird die Entscheidung des
Landesverwaltungsgerichts
Tirol zur Herausgabe des Generalplanervertrages für den Umbau des
Olympia Eiskanals vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpfen. Das LVwG
Tirol hat die ordentliche Revision ausdrücklich zugelassen und damit
anerkannt, dass im Zusammenhang mit dem neuen
Informationsfreiheitsgesetz grundsätzliche Rechtsfragen zu klären
sind.

„Es ist in einem Rechtsstaat legitim und notwendig, offene
Rechtsfragen höchstgerichtlich klären zu lassen“, erklärt die
Olympiaworld. „Das Informationsfreiheitsgesetz ist erst seit wenigen
Monaten in Kraft. Eine gefestigte höchstgerichtliche Rechtssprechung
zu den maßgeblichen Bestimmungen liegt bislang noch nicht vor.“

Die Revision richtet sich daher nicht gegen das Prinzip der
Transparenz, sondern dient der Klärung, wie die gesetzlichen
Bestimmungen des neuen Informationsfreiheitsgesetzes in Fällen
anzuwenden sind, in denen öffentliche Informationsinteressen und
gesetzlich anerkannte Geheimhaltungsinteressen miteinander abzuwägen
sind.“

Vor dem Hintergrund möglicher rechtlicher Auseinandersetzungen im
Zusammenhang mit dem Projekt ist zu prüfen, ob schutzwürdige
rechtliche oder wirtschaftliche Interessen auch Dritter einer
vollständigen Offenlegung entgegenstehen.

Da einer Revision keine automatische aufschiebende Wirkung
zukommt, wird die Olympiaworld zusätzlich einen entsprechenden Antrag
stellen. Das Rechtsmittel wird ehestmöglich und jedenfalls innerhalb
der vom LVwG gesetzten Frist eingebracht.

„Eine einmal erfolgte Offenlegung kann nicht rückgängig gemacht
werden. Deshalb ist es sachgerecht, vor einer Herausgabe die offenen
Rechtsfragen höchstgerichtlich klären zu lassen“, so die
Olympiaworld.

Zudem habe auch das Landesverwaltungsgericht selbst anerkannt,
dass bestimmte Bestandteile des Vertrages schutzwürdige Inhalte
enthalten und daher zu schwärzen sind. Dies zeige, dass der Fall
nicht pauschal beurteilt werden könne.

„Transparenz und Rechtssicherheit sind kein Widerspruch – sie
setzen vielmehr klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen
voraus. Diese Abwägung wird nun vom Verwaltungsgerichtshof
höchstgerichtlich vorzunehmen sein.“