IV: Entgelttransparenzrichtlinie ist alles andere als tauglich

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) bekennt sich klar zum
Ziel
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Faire und diskriminierungsfreie
Entlohnung ist in der Industrie gelebte Praxis. Die EU-
Lohntransparenzrichtlinie und die geplante Umsetzung ist jedoch alles
andere als tauglich und schießt klar am Ziel vorbei.

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist selbstverständlich.
Entscheidend ist aber, dass die Umsetzung praktikabel bleibt.
Zusätzliche Dokumentations-, Berichts- und Bewertungspflichten
schaffen keine gerechtere Entlohnung, sondern vor allem ein
Bürokratiemonster für die Betriebe. Das steht im Widerspruch zu allen
Bemühungen um Entbürokratisierung“, betont IV-Generalsekretär
Christoph Neumayer.

Zudem geht der vorliegende Arbeitsentwurf des zuständigen
Ministeriums in wesentlichen Bereichen über die europäischen
Mindestvorgaben hinaus und schafft zusätzliche Verpflichtungen für
Unternehmen. „Eine Umsetzung, die über die EU-Vorgaben hinausgeht,
belastet die Betriebe unnötig. Nationales Gold Plating lehnen wir
daher klar ab. Ziel muss eine praxistaugliche Umsetzung sein, die
bestehende Strukturen berücksichtigt, statt neue Bürokratie
aufzubauen“, so Neumayer.

Bewährte Strukturen anerkennen statt doppelte Systeme schaffen

Mit einer Kollektivvertragsabdeckung von rund 98 Prozent verfügt
Österreich über eines der transparentesten Entgeltsysteme Europas.
Kollektivverträge regeln nachvollziehbare und objektive Kriterien für
Löhne und Gehälter und schaffen Rechtssicherheit für
Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen.
„Anstatt funktionierende Strukturen anzuerkennen, drohen mit der
Umsetzung der Richtlinie zusätzliche Bewertungssysteme,
Berichtspflichten und Dokumentationsauflagen. Österreich hat seit
langem ein funktionierendes Entgeltsystem – das gilt es
anzuerkennen“, so Neumayer.

Qualität vor Geschwindigkeit

Die IV verweist darauf, dass Österreich beim bereinigten Gender
Pay Gap laut Eurostat gemeinsam mit Ländern wie Deutschland,
Dänemark, Schweden, den Niederlanden oder Finnland unter dem EU-
Durchschnitt liegt. Strukturelle Unterschiede beim unbereinigten
Gender Pay Gap, die an unterschiedlichen Erwerbsbiografien,
Berufswahlen oder Arbeitszeitmodellen liegen, müssen gezielt
angegangen werden – etwa durch bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie sowie eine höhere Erwerbsbeteiligung. „Wer
Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den
tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten
schaffen keine gerechtere Bezahlung“, betont Neumayer.

Zugleich zeigt sich europaweit, dass die Mehrheit der
Mitgliedsstaaten die Lohntransparenzrichtlinie bislang nicht
umgesetzt hat. Die IV spricht sich daher für einen „Stop-the-Clock“-
Ansatz, eine Überarbeitung der Richtlinie auf EU-Ebene sowie gegen
nationales Gold Plating aus. „Wenn die überwiegende Mehrheit der
Mitgliedsstaaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat, sollte das
ein klares Signal sein, den eingeschlagenen Weg kritisch zu
hinterfragen. Es braucht eine praxistaugliche Lösung statt neuer
Bürokratie. Transparenz ist wichtig – sie darf aber nicht in
zusätzlichen Berichtspflichten und Parallelstrukturen münden, die an
den eigentlichen Ursachen von Einkommensunterschieden vorbeigehen“,
so Neumayer abschließend.