Wien (OTS) – Die Bundesjugendvertretung (BJV) kritisiert das geplante
Kopftuchverbot an Schulen für Kinder unter 14 Jahren. Aus Sicht der
BJV diskriminiert das Gesetz – trotz begleitendem Maßnahmenpaket –
muslimische Mädchen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, da das
Verbot keine anderen religiösen Symbole, wie etwa die jüdische Kippa
oder die Patka der Sikh-Religion, umfasst.
Das widerspreche der UN-Kinderrechtskonvention, zu deren
Umsetzung sich Österreich mit der Ratifizierung verpflichtet hat.
„Ein Kopftuchverbot verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und die
Religionsfreiheit von Kindern und Jugendlichen. Anstatt Mädchen und
junge Frauen ernst zu nehmen, wird ihnen die Möglichkeit genommen,
ihre Identität selbstbestimmt zu leben“, betont BJV-Vorsitzende Lejla
Visnjic.
Die BJV erinnert außerdem daran, dass ein ähnliches
Kopftuchverbot bereits im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben wurde. „Dass nun erneut ein Gesetz auf den Weg gebracht
werden soll, das schon einmal für grundrechtswidrig erklärt wurde,
ist nicht nachvollziehbar“, so Visnjic.
Die Annahme, dass Mädchen zum Tragen eines Kopftuchs gezwungen
werden, hält die BJV für problematisch. Es liegen keine Zahlen vor,
wie viele Kinder in Österreich unfreiwillig ein Kopftuch tragen.
Statt pauschaler Verbote und Strafen fordert die BJV einen offenen
Dialog mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft und anderen
muslimischen Organisationen, die direkt mit Jugendlichen arbeiten –
wie etwa der Muslimischen Jugend Österreich.
Gefahr von Ausgrenzung und Diskriminierung
Die BJV warnt zudem vor den gesellschaftlichen Folgen eines
solchen Verbots. „Ein Kopftuchverbot führt nicht zu mehr
Gleichberechtigung, sondern verstärkt Ausgrenzung und
Diskriminierung. Wir brauchen Maßnahmen, die allen jungen Menschen
gerechte Chancen sichern – nicht Gesetze, die bloß eine bestimmte
Gruppe stigmatisieren“, erklärt BJV-Vorsitzender Ahmed Naief.
Kinder dürfen gerade in einer Lebensphase, in der sie sich frei
entfalten sollen, nicht unter Druck gesetzt werden – weder durch
familiäre Einflüsse noch durch staatliche Vorgaben. „Alle Kinder
sollen frei von Zwängen aufwachsen können. Aus unserer Sicht braucht
es präventive Maßnahmen, die Kinder stärken und schützen. Dazu zählt
der Ausbau von Schulsozialarbeit und psychosozialen
Unterstützungsangeboten sowie eine Stärkung der politischen und
menschenrechtlichen Bildung“, ergänzt Naief.





