Das EABG und sein Kern: schnellere Verfahren für die Energiewende

Wien (OTS) – Am 11. Juni steht das
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG
) im Nationalrat zur Abstimmung. Die aktuelle Debatte dreht sich vor
allem um quantitative Ausbauziele für die Bundesländer. Dabei droht
der eigentliche Kern des Gesetzes aus dem Blick zu geraten: die
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.

Zwtl.: Was das EABG leisten kann

Der Name des Gesetzes nennt bereits die Grundintention: die
Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energie, deren Speicherung und Verteilung. Wie sinnvoll das ist,
bestätigen die aktuellen Verfahrensdauern für Wasser- und
Windkraftwerke sowie Leitungsanlagen oder Geothermieprojekte. Eine
Anlage wird allerdings nicht umweltverträglicher, nur weil ihr
Verfahren länger dauert. Hier setzt das EABG an: Es bündelt
Genehmigungen im One-Stop-Shop-Verfahren und reduziert die
Komplexität für viele Anlagentypen, von vereinfachten Verfahren für
Windkraft bis zur Freistellung bestimmter PV-Anlagen und Wärmepumpen.
Ein wesentlicher Hebel ist das überragende öffentliche Interesse an
Energieinfrastruktur, ein zentraler Erwägungsgrund für die
Genehmigungsbehörden.

Zwtl.: Chance für mehr Souveränität in der Energieversorgung

Was dabei auf dem Spiel steht, haben die vergangenen Jahre
deutlich gemacht: Eine unabhängige und sichere Energieversorgung ist
für eine Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung. Einseitige
Abhängigkeiten machen erpressbar und führen zu enormen
Kaufkraftabflüssen. Allein die Mehrkosten für den Import von Rohöl
haben sich in den drei Monaten seit Beginn des Iran-Kriegs (März,
April, Mai) auf 450 Millionen Euro summiert. Auf Basis der
Wasserkraft, der hohen Potenziale bei Windkraft und Photovoltaik
sowie mit starken Netzen und großen Speichern kann sich Österreich
unabhängiger versorgen und Kaufkraft im Inland halten.

„Bei der Stromerzeugung stehen wir heute zwar schon gut da, doch
der hohe Erneuerbaren-Anteil von 80 bis 90 Prozent pro Jahr ist kein
Selbstläufer. Er ist nicht nur im Winter deutlich geringer als im
Sommer, sondern schwankt auch mit Wasserführung und Windertrag. Zu
den hohen Anteilen trug zuletzt auch die schwache Konjunktur bei, die
den Stromverbrauch dämpfte“, erklärt Franz Angerer, Geschäftsführer
der Österreichischen Energieagentur, und betont: „Doch der Verbrauch
wird künftig durch die Elektrifizierung der Industrie, den Vormarsch
der Elektromobilität und den absehbaren Strombedarf neuer
Rechenzentren deutlich steigen. Diesen wachsenden Bedarf pragmatisch
und intelligent zu decken, verlangt einen kontinuierlichen Ausbau an
Erzeugung, Netzen und Speichern sowie eine grundlegende
Digitalisierung und Flexibilisierung des Stromsystems.“

Bisher verlief der Ausbau der Erzeugung in Schüben, jeweils
ausgelöst durch einen neuen Rechtsrahmen: Auf das Ökostromgesetz 2002
und das Ökostromgesetz 2012 folgten Boomphasen, die wieder abebbten,
ehe das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz 2021 neue Dynamik brachte. Wie
schnell der weitere Ausbau vorankommt, hängt nun auch wesentlich von
der Dauer der Genehmigungsverfahren, der Verfügbarkeit von Flächen
für die Nutzung von Windkraft und Photovoltaik sowie dem politischen
Rückenwind für den Bau der notwendigen Infrastruktur ab.

Zwtl.: Lastenteilung zwischen den Bundesländern und Schulterschluss
für den Umbau des Energiesystems

Die naturräumlichen Voraussetzungen unterscheiden sich von
Bundesland zu Bundesland: Das Burgenland hat beste Bedingungen für
Windkraft, Tirol vor allem für Wasserkraft. Wo Windkraft und
Photovoltaik stark zugebaut werden, sind erhöhte Investitionen in die
Netzintegration nötig, die die Kosten für die dortigen Netznutzer
steigen lassen. Diese Anstrengungen kommen allen Kundinnen und Kunden
in Österreich zugute, denn das zusätzliche Stromangebot aus Wind und
Photovoltaik dämpft die Preise bundesweit. Auch die Rentabilität der
bestehenden Pumpspeicherkraftwerke im Süden und Westen verbessert
sich durch das Wachstum bei Windkraft und Photovoltaik in anderen
Bundesländern.

Diese ungleiche Verteilung von Lasten und Vorteilen verlangt
ebenso eine politische Lösung wie die Frage, welche Ziele für die
Zeit nach 2030 gelten sollen. Beides braucht einen langfristigen
Schulterschluss für eine sichere, saubere und leistbare
Energieversorgung. Ein solcher Pakt muss in einem geeigneten Rahmen
entstehen. Das EABG ist dafür nicht das Instrument.

„Was das EABG aber sehr wohl kann, und weshalb ein rascher
Beschluss wichtig ist: Mehr Klarheit für Projektentwickler,
Standortgemeinden, Zivilgesellschaft sowie Behörden schaffen und
Verfahren für Projekte der Energiewende beschleunigen. Und genau das
ist der Beitrag, den Österreich für eine krisenfestere und
unabhängigere Energieversorgung unmittelbar braucht“, so Angerer.