Wien, am 10.11.2025 (OTS) – Früher waren es Sparbücher, Schmuck oder
Immobilien, heute
hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-
Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und
auf dem Smartphone und nicht zuletzt beträchtliche Kryptowerte.
Gerade in Österreich verfügen bereits mehr als 300.000 Menschen über
Kryptovermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum. Für Erben und
Angehörige kann dies zu einer enormen Herausforderung werden, denn
ohne rechtzeitige Vorsorge könnte der digitale Nachlass im
schlimmsten Fall verloren gehen.
Zwtl.: Unsichtbarer Nachlass
„Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten
machen sich Gedanken darüber, was damit nach ihrem Ableben
geschieht“, betont Markus Gumilar, Notarsubstitut in Vorarlberg.
Besonders bei Kryptowährungen ist Vorsorge entscheidend, denn ohne
die entsprechenden Schlüssel ist ein Zugriff auf diese Werte in der
Regel nicht mehr möglich. Während Schmuck, Bargeld oder Möbel sofort
ins Auge fallen, bleibt der digitale Nachlass unsichtbar. Hinweise
auf Krypto-Assets können sich auf versteckten Datenträgern, in
Hardware-Wallets oder sogar in unscheinbaren Notizen verbergen. Wenn
keine Vorkehrungen getroffen werden, können selbst beträchtliche
Vermögenswerte de facto unwiederbringlich verloren gehen.
Früher waren es Sparbücher, Schmuck oder Immobilien, heute
hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-
Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und
auf dem Smartphone und nicht zuletzt beträchtliche Kryptowerte.
Gerade in Österreich verfügen bereits mehr als 300.000 Menschen über
Kryptovermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum. Für Erben und
Angehörige kann dies zu einer enormen Herausforderung werden, denn
ohne rechtzeitige Vorsorge könnte der digitale Nachlass im
schlimmsten Fall verloren gehen.
Zwtl.: Wenn Social Media zum Erbstück wird
Auch Online-Profile bei Sozialen Netzwerken zählen rechtlich zum
Nachlass. Doch die Praxis ist kompliziert: Anbieter wie Facebook oder
Instagram sehen in ihren Nutzungsbedingungen unterschiedliche
Regelungen für den Todesfall vor. Manche Konten werden automatisch in
einen Gedenkzustand versetzt, andere können von Angehörigen gelöscht
oder verwaltet werden – oft aber nur, wenn der Verstorbene bereits zu
Lebzeiten entsprechende Einstellungen getroffen hat. Noch komplexer
wird es bei E-Mail-Diensten oder Cloud-Speichern, wo Anbieter teils
restriktive Zugangsregeln haben. „Es ist daher entscheidend,
hinsichtlich des digitalen Vermögens ebenso wie hinsichtlich des
analogen Vermögens vorzusorgen“, betont Markus Gumilar. Es ist
jedenfalls zu empfehlen, auch diesbezüglich Rechtsberatung in
Anspruch zu nehmen.
Zwtl.: Rechtsprechung und offene Fragen
Während in Deutschland der Bundesgerichtshof bereits 2018
entschieden hat, dass ein Profil bei einem sozialen Netzwerk
grundsätzlich vererbbar ist, fehlt es in Österreich bislang an einer
höchstgerichtlichen Klärung. In der Praxis orientiert man sich
hierzulande am deutschen Vorbild. Dennoch ist die Rechtslage in
vielen Detailfragen uneinheitlich, insbesondere wenn internationale
Plattformen oder Anbieter mit Sitz außerhalb der EU betroffen sind.
Das führt nicht selten zu erheblichen Unsicherheiten für Angehörige.
Zwtl.: Vorsorge als Schlüssel
Die Erfahrung zeigt, dass es ohne klare Vorsorgeregelungen zu
Streit, Unsicherheit und oftmals auch zum Verlust digitaler Werte
kommen kann. Eine geordnete Dokumentation von Zugangsdaten, die
Einbindung des digitalen Nachlasses in ein Testament sowie die
Errichtung einer Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlusts der
Entscheidungsfähigkeit können hier entscheidende Klarheit schaffen.
Wichtig ist dabei, dass sensible Daten wie Passwörter nicht im
Testament selbst aufscheinen, da dieses für mehrere Parteien im Zuge
des Verlassenschaftsverfahrens einsehbar ist. Empfehlenswert sind
stattdessen separate, sicher verwahrte Listen oder digitale Lösungen,
die bei einer Vertrauensperson oder einem Notariat hinterlegt werden.
Zwtl.: Beratung durch das Notariat
Das österreichische Notariat berät bei allen Fragen rund um den
digitalen Nachlass. Es geht dabei nicht nur um die rechtliche
Absicherung von Kryptowährungen, sondern ebenso um den Zugang zu
Online-Profilen, Cloud-Speichern oder digitalen
Vertragsverhältnissen. „Ohne Vorsorge kann digitales Vermögen
verloren sein – mit rechtzeitiger Planung lassen sich jedoch
Streitigkeiten vermeiden und Werte für die nächste Generation
sichern“, so Markus Gumilar.
Zwtl.: Über das Notariat
Österreichweit bieten 540 Notar:innen unabhängige, unparteiliche
sowie unbürokratische Dienstleistungen in verschiedenen
Rechtsbereichen, darunter persönliche Vorsorge, Immobilienrecht und
Unternehmensgründungen. Die Leistungen reichen von der Errichtung
eines Testaments über den Kauf einer Immobilie bis zur Gründung eines
Unternehmens. Dabei stehen Rechtssicherheit und Transparenz im
Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet sich durch höchste Sorgfalt,
Vertraulichkeit und Fachkompetenz aus – für eine individuelle und
lösungsorientierte Beratung in rechtlichen Angelegenheiten. Digitale
Services sorgen für eine flexible und effiziente Abwicklung.
Für weitere Informationen: https://ihr-notariat.at/
Notariat in Ihrer Nähe finden: https://ihr-
notariat.at/notarfinder/





