Wien (OTS) – Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft gibt der
Beschwerde
der Aids Hilfe Wien inhaltlich recht und untermauert diese Position
Die gestern auf der Website der Volksanwaltschaft(VWA)
veröffentlichte Stellungnahme des Menschenrechtsbeirats der VWA
untermauert jetzt wenige Tage vor dem Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember
die Positionierung der Aids Hilfe Wien: „Menschen mit HIV unter
wirksamer Therapie dürfen nicht generell von der Aufnahme in den
Polizeidienst ausgeschlossen werden. Damit gibt der
Menschenrechtsbeirat unserer Beschwerde an die Volksanwaltschaft von
2024 recht“ , sagte Dr.in Mirjam Hall, Vorsitzende der Aids Hilfe
Wien.
Worum geht es? Bisher waren Menschen mit HIV von der Aufnahme aus
dem Polizeidienst generell ausgeschlossen. Gegen diese Praxis tritt
die Aids Hilfe Wien schon lange auf. Denn „HIV ist zwar eine
chronische Infektion, Menschen mit HIV unter wirksamer Therapie
können jedoch jeden Beruf ohne Einschränkungen ausüben“, so Hall
weiter. Menschen mit HIV haben aufgrund der medizinischen
Fortschritte eine normale Lebenserwartung unter guter Lebensqualität.
Die HIV- Therapie besteht im überwiegenden Teil der Fälle in der
Einnahme einer Tablette am Tag. Eine Einnahme kann daher leicht auch
bei mehrtägigen Einsätzen durch die*den betroffenen Exekutivbeamten*
in eingehalten werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit
einer Umstellung auf eine Depotspritze, die nur alle zwei Monate
verabreicht werden muss und die keiner zusätzlichen Tabletteneinnahme
bedarf. Dass eine HIV-Therapie den Aufgaben des Exekutivdienstes
entgegenstehen sollte, ist daher nicht nachvollziehbar.
Menschen mit HIV sind auch 2025 noch immer von Stigmatisierung
und Diskriminierung betroffen, die Diskriminierungsmeldungen, die bei
der Aids Hilfe Wien Monitoringstelle eingehen, belegen das Jahr für
Jahr von Neuem. Hier können Ministerien und staatliche Einrichtungen
ganz besonders mit Vorbildfunktion vorangehen. Staatliche Normen und
Verwaltungspraxis haben eine große Außenwirkung und können Stigma
prolongieren oder eben beseitigen. Das Innenministerium ist daher
durch den Menschenrechtsbeirat aufgerufen, Menschen mit HIV, die sich
für den Polizeidienst bewerben, genauso wie alle anderen zu
behandeln: Durch eine sachliche und medizinisch begründete
Einzelfallüberprüfung.
Hier geht es zur Stellungnahme des Menschenrechtsbeirats:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_-
des_MRB_zu_medizinischen_Ausschlie%C3%9Fungsgr%C3%
BCnden_Polizeigrundausbildung__Nov_2024_bf.pdf





