Wien (PK) – „Zum ersten Male seit langen Jahren tagte heute wieder
eine auf
demokratischer Basis gewählte österreichische Volksvertretung in dem
mächtigen Gebäude auf der Wiener Ringstraße. Breite rot-weiß-rote
Fahnen flatterten zu beiden Seiten der Pallas Athene, der prunkvolle
Reichsratssaal, der völlig unzerstört geblieben ist, erglänzte im
Licht zahlreicher Scheinwerfer.“ – Historische Zeitungsberichte aus
dem Dezember 1945 wie dieser der Oberösterreichischen Nachrichten
zeugen vom Tag der ersten Sitzungen des neugewählten Nationalrats und
des neuen Bundesrats am 19. Dezember 1945 als einem „Freudentag für
Österreich“ nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Der damalige
Staatskanzler Karl Renner eröffnete an diesem Dezembertag vor 80
Jahren die erste konstituierende Sitzung des Nationalrats der Zweiten
Republik und übergab den Vorsitz an „das an Jahren älteste Mitglied
des Hauses“, den SPÖ-Abgeordneten und früheren
Nationalratspräsidenten Karl Seitz. Die Formel zur Angelobung von
Seitz verlas dabei der damalige Parlamentsdirektor Josef Pultar.
Im Zweiten Weltkrieg waren 50 Prozent des Parlamentsgebäudes
vernichtet worden. Der Sitzungssaal des ehemaligen Herrenhauses bot
einen besonders trostlosen Anblick. Auch die Säulenhalle war schwer
in Mitleidenschaft gezogen worden, und es bedurfte äußerster
Anstrengungen, um das Haus bis zur Eröffnungssitzung der V.
Legislaturperiode halbwegs wieder instand zu setzen. Und dennoch
waren an jenem 19. Dezember 1945, an dem erstmals seit über 12 Jahren
wieder ein Nationalrat im Parlament tagte, die Wunden, die der Krieg
dem Hause geschlagen hatte, überall noch überdeutlich zu sehen, wie
es in einem Bericht der Parlamentskorrespondenz aus dem Jahr 2006
über diese Zeit heißt.
„Die österreichische Demokratie wiedererstanden“
„Der Nationalrat trat im alten Reichsratssaal zusammen, da dessen
früherer Beratungssaal, der einstige Herrenhaussaal, durch die
Kriegshandlungen völlig zerstört wurde“, berichtete am 20. Dezember
1945 die Arbeiter Zeitung unter dem Titel „Die österreichische
Demokratie wiedererstanden“: „Um 10 Uhr sind beide Galerien des
Saales voll besetzt. In der Mittelloge der ersten Galerie sitzen die
Mitglieder des Alliierten Rates mit ihren politischen Beratern sowie
die Vertreter des alliierten Offizierskorps, in den Logen links und
rechts davon die Vertreter der ausländischen und der österreichischen
Presse. Auf der zweiten Galerie Zuhörer aus allen Schichten des
österreichischen Volkes.“ Als erste betraten demnach die Abgeordneten
der Volkspartei den Saal und nahmen die drei rechten Sektoren des
Saales bis zur Mitte ein, und zwar „mit weißen Edelweißrosetten
geschmückt“, heißt es im Artikel der Arbeiter Zeitung – die
Oberösterreichischen Nachrichten berichteten von „weißen Nelken und
Abzeichen“ bei der ÖVP. Ihnen folgten, „mit roten Nelken geschmückt“,
die Abgeordneten der „Sozialistischen Partei“ und füllten die beiden
an den Mittelgang anschließenden linken Sektoren. Die vier Plätze der
ersten Reihe des äußersten linken Sektors besetzten demnach „die
Kommunisten“, so die Arbeiter Zeitung. Die Verteilung der Sitze der
Abgeordneten ergab sich aus der ersten Nationalratswahl der Zweiten
Republik vom 25. November 1945. Die ÖVP stellte 85 Abgeordnete, 76
Mandate erlangte die SPÖ und vier Sitze gingen an die KPÖ, wie auch
in der aktuellen Parlamentskorrespondenz zum Jahresschwerpunkt 80 70
30 zur Nationalratswahl am 25. November 1945 nachzulesen ist. Frauen
waren damals nur neun in diesem Gremium vertreten.
Zum letzten Mal nahm an diesem 19. Dezember 1945 die
Provisorische Staatsregierung auf der Regierungsbank Platz.
Staatskanzler Renner wird von seinen Stellvertretern Adolf Schärf,
Leopold Figl und Johann Koplenig flankiert, auch die Ressortleiter
sind anwesend.
Feierlicher Ernst und stolzes Bewusstsein
Der 19. Dezember 1945 war ein milder Dezembertag, berichtete die
Wiener Zeitung . „Feierlicher Ernst und stolzes Bewusstsein ist die
Signatur der geschichtlichen Stunde“, heißt es da über den „ersten
Tag des neuen Nationalrats“. „Nahezu hundert Jahre sind seit der
ersten Volksvertretung von 1848 vergangen, aber wohl niemals zuvor
hat sich das österreichische Volk so tief verbunden gefühlt mit
seiner freigewählten Vertretung als heute mit dem ersten Nationalrat
der Zweiten Republik. Aber auch niemals zuvor hat es solche
Hoffnungen auf das Parlament gesetzt“, verdeutlichte die Arbeiter
Zeitung die Bedeutung der Konstituierung. Von den damals 165
Abgeordneten wurden zu Beginn der Sitzung 164 angelobt, ein
Abgeordneter war krankgemeldet und fehlte bei der Angelobung.
Einstimmig wählten die Abgeordneten in ihrem ersten Schritt im
Plenum am 19. Dezember 1945 den ÖVP-Mandatar Leopold Kunschak als
Vertreter der mandatsstärksten Fraktion zum ersten
Nationalratspräsidenten der Zweiten Republik. Kunschak war – ähnlich
wie Seitz – bereits in der Zeit vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges
langjährig Mandatar im Parlament. Er sollte das Amt des
Nationalratspräsidenten ab der ersten Sitzung im Dezember 1945 bis zu
seinem Tod im März 1953 ausüben. Zum Zweiten Nationalratspräsidenten
wählten die Abgeordneten den damaligen ÖGB-Präsidenten und
Sozialdemokraten Johann Böhm, zum Dritten Präsidenten Alfons Gorbach
von der ÖVP, der später, zwischen 1961 und 1964, Bundeskanzler werden
sollte. „Ein Jahrzehnt schlimmster Erfahrungen und Erlebnisse haben
wir hinter uns,“ so Kunschak laut Stenographischem Protokoll der
Nationalratssitzung am 19. Dezember, nachdem er den Vorsitz im Plenum
übernommen hatte. „Wir erleben heute einen Freudentag erster Ordnung,
einen Freudentag, der sich tief eingraben wird nicht nur in die
Herzen derer, die wir hier versammelt sind, sondern auch in die Her
zen des ganzen österreichischen Volkes, ein Freudentag, weil nun
endlich wieder die Zeit gekommen ist, in der das Volk durch seine
Vertretung über sein Schicksal entscheiden wird.“
Wiederholung der Unabhängigkeitserklärung Österreichs durch den
Nationalrat
Wie die Arbeiter Zeitung ebenso am 20. Dezember 1945 berichtete,
fassten Nationalrat und Bundesrat neben ihrer Konstituierung in der
ersten Sitzung auch gleich „drei Beschlüsse von größter politischer
Bedeutung“. So nahmen die Abgeordneten den Rechenschaftsbericht der
Provisorischen Staatsregierung Renner einstimmig zur Kenntnis.
Dadurch habe „deren Wirksamkeit von den Tagen der Befreiung des
Landes im April dieses Jahres bis heute die gesetzliche Bekräftigung
durch die freigewählten Vertreter des gesamten Volkes“ erhalten, so
die Arbeiter Zeitung. „Endlich steht die Staatsregierung vor der
verfassungsmäßigen, unbestreitbar rein demokratisch und frei
gewählten Vertretung des österreichischen Bundesvolkes und der
österreichischen Bundesländer“, sagte Staatskanzler Renner dazu im
Hohen Haus. „Und endlich können die in der Provisorischen
Staatsregierung vereinigten Vertreter der demokratischen Parteien vor
Ihnen Rechenschaft legen und Sie bitten, die Würde und Bürde unseres
Amtes von uns zu nehmen und in die Hände jener Persönlichkeiten zu
legen, denen Sie kraft der Verfassung auf legalem Wege Ihr Vertrauen
zuwenden werden.“
Die „Wiederholung der feierlichen Erklärung der Unabhängigkeit
Österreichs“ führt die Arbeiter Zeitung als nächsten Beschluss an.
„Der Nationalrat der Republik Österreich“ trat damit der von der
Provisorischen Regierung am 27. April 1945 beschlossenen Proklamation
, der Unabhängigkeitserklärung, bei und beschloss sie „neuerlich als
feierliches Bekenntnis des ganzen österreichischen Volkes z u seinem
freien, selbständigen, unabhängigen und demokratischen Staatswesen.“
Auch dieser Beschluss und damit die Bestätigung der
Unabhängigkeitserklärung Österreichs durch den Nationalrat fiel am
19. Dezember 1945 einstimmig.
Rückkehr zur Bundesverfassung ab 19. Dezember 1945 voll wirksam
Der dritte Beschluss des Nationalrats an diesem Tag fiel ebenso
einstimmig und betraf das Verfassungs-Übergangsgesetz 1945 . In den
Erläuterungen der Regierungsvorlage von damals heißt es, dass die
Provisorische Staatsregierung nach Durchführung der Wahlen zum
Nationalrat und zu den Landtagen sowie zum Gemeinderat der Stadt Wien
noch die Aufgabe hatte, die notwendigsten Vorschriften auf dem Gebiet
des Verfassungsrechts zu treffen – ohne allerdings dazu berufen zu
sein, „das Verfassungsgebäude in allen seinen Teilen zu vollenden“.
Sie habe deshalb lediglich „ein Verfassungsgesetz vom 13. Dezember
1945 mit verfassungsrechtlichen Anordnungen aus Anlass des
Zusammentrittes des Nationalrates und der Landtage“ beschlossen, das
sogenannte 2. Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945 . Darüber hinaus
war es den Erläuterungen zufolge die Aufgabe der dann frei gewählten
gesetzgebenden Körperschaften, die notwendigen Übergangsbestimmungen
zur früheren Bundesverfassung von 1920 bzw. 1929 zu treffen.
Jedoch: Das Parlament konnte von 1945 bis 1955 zwar Gesetze
beschließen, diese traten aber nicht wie heute unmittelbar nach
Beschluss durch die Kundmachung in Kraft, wie zum Jahresschwerpunkt
80 70 30 in der Parlamentskorrespondenz zur damaligen Gesetzgebung
nachzulesen ist. Denn vor der Kundmachung hatten damals die vier
alliierten Mächte ein Wort mitzureden. Erst nach einstimmiger
Genehmigung durch den Alliierten Rat durfte ein Gesetz von der
Republik Österreich kundgemacht werden. So kam es, dass der Alliierte
Rat nicht damit einverstanden war, mit dem Verfassungs-
Übergangsgesetz wieder zur Bundesverfassung 1920 in der Fassung von
1929 zurückzukehren. Die Alliierten hatten einen anderen Plan: Eine
neue Verfassung sollte ausgearbeitet werden.
Im April 1946 bekannte sich der Nationalrat mit einer
Entschließung jedoch erneut zu seinem Beschluss und stellte fest,
dass die Verfassung in der Fassung von 1929 mit dem erstmaligen
Zusammentreten des Parlaments wieder Gültigkeit erlangt habe.
Rückblickend blieb es auch dabei: Die Bundesverfassung 1920 in der
Fassung von 1929 ist heute nach wie vor in Kraft. Nach herrschender
Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
ist das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 am 19.
Dezember 1945 neuerlich voll wirksam geworden, wie es in den
Anmerkungen zur Bundesverfassung heute heißt.
Zu den Rednern der ersten Nationalratssitzung der Zweiten
Republik zählten Karl Seitz und Leopold Kunschak am Vorsitz sowie
Karl Renner in seiner Funktion als Staatskanzler der Provisorischen
Regierung. Seitens der Abgeordneten hielt Felix Hurdes zum
Verfassungs-Übergangsgesetz als Berichterstatter eine ausführliche
Rede. Hurdes gilt als Mitbegründer der ÖVP und wurde später, von 1953
bis 1959, Nationalratspräsident.
Wiederbeginn von Stenographen und Parlamentskorrespondenz
Mit dem Wiederaufbau und der Leitung des „Stenographenamts“ im
Parlament war Theodor Rudolf Alt im Dezember 1945 beauftragt worden,
sodass von der Eröffnung des neugewählten Nationalrats am 19.
Dezember 1945 bereits das Stenographische Protokoll angefertigt
werden konnte. Alt zählte zu den wenigen früheren Mitarbeitern des
Stenographenbüros, die das Kriegsende in Wien erlebten, wie in einer
Parlamentskorrespondenz zum Jahresschwerpunkt 80 70 30 nachzulesen
ist. Bei der ersten Sitzung des Nationalrats am 19. Dezember 1945
tauchte außerdem die Frage auf, ob wieder eine „Staatskorrespondenz“
herausgegeben werden solle. Man entschloss sich dann, mangels jeder
diesbezüglichen Vorbereitung, ganz einfach den Wortlaut des
Stenographischen Protokolls zu übernehmen, ebenso wie bei den
weiteren Parlamentssitzungen im Dezember 1945. Am 16. Jänner 1946
wurde dann die erste „Parlamentskorrespondenz“ herausgegeben, so die
Einleitung zum ersten Sammelband der Parlamentskorrespondenz, der im
Archiv der Parlamentsbibliothek aufliegt.
Bundesrat bestätigt Beschlüsse des Nationalrats
Auch die damals 50 Mitglieder (27 ÖVP, 23 SPÖ) der zweiten Kammer
des Parlaments, des Bundesrats, traten noch am selben Tag, also
ebenfalls am 19. Dezember 1945 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Am
25. November 1945 hatten neben den Nationalratswahlen auch
Landtagswahlen stattgefunden. Da die Tätigkeit des Bundesrats nicht
in Gesetzgebungsperioden gegliedert ist, werden dessen Sitzungen
seither fortlaufend gezählt, beginnend mit der 1. Sitzung eben am 19.
Dezember 1945. Von der „feierlichen Premiere des Bundesrates“
berichtete damals etwa die Wiener Zeitung . Da auch der seinerzeit
den Bundesratssitzungen dienende Saal noch zu sehr beschädigt war,
tagte der Bundesrat in dem an der Rückseite des Parlamentsgebäudes
gelegenen Budgetsaal, so die Wiener Zeitung. Weibliche Mitglieder
zählte der damalige Bundesrat nicht. Laut Stenographischem Protokoll
genehmigte der Bundesrat den Rechenschaftsbericht der Provisorischen
Staatsregierung ebenso einhellig wie zuvor der Nationalrat. Eine
einstimmige Annahme gab es auch zur Unabhängigkeitserklärung
Österreichs sowie zum Verfassungs-Übergangsgesetz 1945. Beide
Kammern, Nationalrat und Bundesrat, waren einstmals 1920 mit dem
Bundes-Verfassungsgesetz eingerichtet worden, wie einem Fachdossier
des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Diensts (RLW) der
Parlamentsdirektion zu entnehmen ist.
Bundesversammlung wählt Renner zum Bundespräsidenten
Tags darauf, am 20. Dezember 1945, trat zudem auch die
Bundesversammlung zusammen, die heute wie damals aus Nationalrat und
Bundesrat besteht. „Nach der Verfassung des Jahres 1929, die nun
wieder in Kraft ist“, obliege ihr „lediglich die Angelobung des
Bundespräsidenten und die Beschlußfassung über eine Kriegserklärung“,
schreibt am 21. Dezember 1945 die Wiener Zeitung . Da aber
„augenblicklich jene Motive, die im Herbst 1931 den Anlaß gaben, die
Wahl des Staatsoberhauptes in die Bundesversammlung zurückzuverlegen,
jetzt in noch höherem Maße geltend gemacht werden können als damals,
wurde auch diesmal eine gemeinsame Tagung der beiden Häuser der
Gesetzgebung für die Präsidentenwahl durch das eben verlautbarte
Zweite Verfassungsüberleitungsgesetz 1945 normiert“, wird im
damaligen Artikel erläutert. So wählte am 20. Dezember 1945 die
Bundesversammlung Karl Renner zum Bundespräsidenten, der am selben
Tag Leopold Figl zum ersten Bundeskanzler der Zweiten Republik
ernannte. Figl gab tags darauf, am 21. Dezember, seine
Regierungserklärung vor dem Nationalrat ab. Eine der Aufgaben der
Bundesversammlung ist auch heute die Angelobung des
Bundespräsidenten, wie sie auch bereits ab der darauffolgenden
Bundesversammlung im Jahr 1951 stattfand.
„Daß die Wahl Dr. Karl Renners zum Bundespräsidenten nicht
lediglich eine Emanation des politischen Wollens, sondern auch eine
Herzenssache war – die Anerkennung und Krönung großer Verdienste um
Volk und Vaterland in kritischer Zeit -, das bewiesen die
Beifallsstürme, die den Neugewählten bei der Einholung und nach
seiner kurzen, warmen und gewinnenden Ansprache umbrausten“, hielt
die Wiener Zeitung fest. Renner amtierte bis zu seinem Tod 1950 als
erster Bundespräsident der Zweiten Republik.
Jahresschwerpunkt 80 70 30
Insgesamt setzte heuer das Parlament im Rahmen des
Jahresschwerpunkts 80 70 30 zahlreiche Aktivitäten, sowohl online als
auch in Form von Veranstaltungen. Das Jahr 2025 ist das Jubiläumsjahr
dreier wichtiger geschichtlicher Ereignisse, die die Zweite Republik
geprägt haben. Erinnert wurde an den 80. Jahrestag des Endes des
Zweiten Weltkrieges, an 70 Jahre Staatsvertrag sowie an 30 Jahre der
Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union. (Schluss) mbu
HINWEIS: Historische Fotos von der Nationalratssitzung am 19.
Dezember 1945 finden Sie auf der Website des Parlaments.
Das Parlament beleuchtete 2025 drei Meilensteine der
Demokratiegeschichte. Vor 80 Jahren endete der Zweite Weltkrieg, vor
70 Jahren wurde der Staatsvertrag unterzeichnet und vor 30 Jahren
trat Österreich der EU bei. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt
2025 finden Sie unter www.parlament.gv.at/kriegsende-staatsvertrag-eu
-beitritt .





