EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr von TFA

Wien, am 10.6. (OTS) – EU-Behörden bestätigen Fortpflanzungsgefahr
von TFA

Zulassungsvoraussetzungen für TFA-freisetzende Pestizide nicht
mehr erfüllt

Das Risikobewertungskomitee (RAC) der Europäischen
Chemikalienagentur (ECHA) hat TFA (Trifluoressigsäure) als
fortpflanzungsgefährdend eingestuft . Die Ewigkeitschemikalie wird
damit künftig als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B geführt – mit
dem Gefahrenhinweis: Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann
vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

„Heute ist ein Wendepunkt. Die EU bestätigt: TFA ist keine
harmlose Umweltverunreinigung, sondern eine Ewigkeitschemikalie mit
schwerwiegenden Gefahreneigenschaften, die sich dauerhaft in der
Umwelt anreichert. Nach den Vorgaben der EU-Pestizidverordnung hat
das unmittelbare Konsequenzen für PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen.
Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr“, berichtet
Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker der Umweltschutzorganisation
GLOBAL 2000.

Grundlage für die Einstufung als fortpflanzungsschädigend waren
Studien , in denen TFA bei Kaninchen schwere Fehlbildungen am Fötus
und bei Ratten eine Abnahme der Spermienqualität und -zahl ausgelöst
hat.

Neue Einstufung hat Folgen für Pestizidzulassungen

Ein Rechtsgutachten des Innsbrucker Europarechtlers Prof. Dr.
Peter Hilpold im Auftrag von GLOBAL 2000 kommt zu einem klaren
Schluss: Die EU-Pestizidverordnung schließt fortpflanzungsgefährdende
Stoffe der Kategorie 1B grundsätzlich von der Genehmigung aus. Dieses
Ausschlusskriterium gilt auch, wenn relevante Abbauprodukte diese
Eigenschaften haben. Gleichzeitig verpflichtet die Verordnung die
Behörden, bestehende Zulassungen zu überprüfen und zu widerrufen,
wenn die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt
sind.

„Die Behörden können sich nicht weiter auf wissenschaftliche
Unsicherheiten berufen. Die entscheidende wissenschaftliche Frage ist
mit der veröffentlichten Entscheidung der EU-Chemikalienagentur
geklärt. Folglich erfüllen PFAS-Pestizide, die TFA freisetzen, die
Zulassungsvoraussetzungen nicht“, so Burtscher-Schaden.

PMT-Einstufung verschärft die Lage zusätzlich

Die Einstufungen als PMT (persistent, mobil, toxisch) sowie vPvM
(äußerst persistent, äußerst mobil) bedeuten: TFA ist nicht nur
giftig für die Fortpflanzung, sondern auch extrem langlebig und mobil
im Wasserkreislauf. „Die Kombination aus Persistenz, Mobilität und
Toxizität macht den Stoff besonders problematisch. Nach Erkenntnissen
des deutschen Umweltbundesamtes sind PFAS-Pestizide die wichtigste
Quelle der TFA-Belastung des Grundwassers und setzen potentiell
jährlich bis zu 434 Tonnen allein in Deutschland frei.

GLOBAL 2000 fordert rasches Handeln

Die GLOBAL 2000 fordert die zuständigen Behörden in Österreich
sowie die Europäische Kommission auf, die Zulassungen aller TFA-
freisetzenden PFAS-Pestizide unverzüglich zu überprüfen und die
erforderlichen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen.