Hundesteuervergleich zeigt massive Ungleichheit in Österreich

Wien/Vösendorf (OTS) – Ein aktueller Vergleich der
Hundesteuerregelungen in Österreich macht
deutlich, wie stark die Abgaben je nach Bundesland und Gemeinde
auseinandergehen. Besonders Wien sticht mit der geplanten Erhöhung
auf 120 Euro hervor. Pikantes Detail: Die Stadt Wien plant offenbar
Hunde aus einem Tierheim im Besitz der Stadt von der Hundesteuer zu
befreien. Tierschutzorganisationen warnen vor einem willkürlichen
Zwei-Klassen-System – und bieten zugleich eine Lösung an.

Generell gilt: “ Ältere Menschen, alleinstehende Personen und
armutsgefährdete Haushalte sind von der Hundesteuer überproportional
betroffen „, so Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz
Austria/Wiener Tierschutzverein.

Österreichweit können rund 2.000 Gemeinden eigene
Hundesteuersätze verordnen – mit entsprechend großen Unterschieden.
Während Wien die Abgabe deutlich anhebt, bleiben Hunde in Graz
weiterhin steuerfrei.

Zwtl.: Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Spannbreite der Hundesteuer reicht von null Euro in Graz bis
zu 130,80 Euro in Innsbruck. Wien plant mit 120 Euro eine der
höchsten Abgaben des Landes. In einigen Gemeinden werden Hunde
bestimmter Rassen zusätzlich höher besteuert – etwa in Bregenz, wo
bis zu 381 Euro jährlich fällig werden. Welche Rassen betroffen sind,
variiert regional stark.

Auch bei Befreiungen und Ermäßigungen zeigt sich ein
unübersichtliches Bild. Während Assistenz-, Rettungs- oder
Diensthunde vielerorts ausgenommen sind, unterscheidet sich die
Entlastung für sozial benachteiligte Hundehalter:innen je nach
Gemeinde erheblich.

“ Lebewesen zu besteuern, ist sonderbar. Hundesbesitzer:innen
sollen nicht zum Schließen von Budgetlöchern verwendet werden,
besonders nicht, wenn in Zeiten von Vereinsamung und steigenden
psychischen Belastungen, Hunde für viele Menschen eine wichtige
seelische Stütze sind “, so Petrovic.

Zwtl.: Wien: Droht erneut ein Zwei-Klassen-System unter
Tierheimhunden?

Besonders kritisch sehen Tierschutzorganisationen die vermutete
Wiener Ausgestaltung einer Steuererleichterung: Hunde aus Tierheimen
im Eigentum der Stadt Wien sind bereits seit 2022 für drei Jahre von
der Hundesteuer befreit. Wie mehrere unabhängige Personen gegenüber
Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein bestätigen, wird eine
ähnliche Ausnahme auch bei der angekündigten Erhöhung diskutiert.

„ Der Wert eines Hundes darf nicht davon abhängen, wo er
adoptiert wurde “, so Petrovic. „ Eine selektive Befreiung schafft
ein willkürliches Zwei-Klassen-System und benachteiligt Hunde aus
allen anderen anerkannten Tierheimen. “

Zusätzlich trifft die Erhöhung der Hundesteuer vor allem jene,
die auf ihre Hunde besonders angewiesen sind: ältere Menschen,
alleinstehende Personen und armutsgefährdete Haushalte. Für sie sind
Hunde oftmals soziale Stütze, Struktur und psychischer Halt zugleich.

Zwtl.: Vorschlag für eine einheitliche und faire Lösung

Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, legt Tierschutz
Austria/Wiener Tierschutzverein einen klaren Vorschlag vor:

Alle in Wien hauptwohnsitzlich gemeldeten Personen sollen von der
Hundesteuer befreit werden, wenn sie einen Hund aus einem anerkannten
österreichischen Tierheim oder Tierschutzverein adoptieren –
unabhängig von Eigentumsverhältnissen.

Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein argumentiert, dass
diese Lösung:

Gleichbehandlung schaffen,

alle Tierheime gleichstellen,

Adoptionen stärken und ein glaubwürdiges Signal für „Adoptieren
statt Kaufen“ setzen würde.

Grafiken (honorarfrei) : https://flic.kr/s/aHBqjCDiLR