Wien (OTS) – Die Initiative Wund?Gesund! hat sich in den vergangenen
Jahren als
Plattform zwischen Expert:innen, Journalist:innen und Interessierten
für den Dialog zur Versorgung von Betroffenen chronischer Wunden
etabliert. Der Fokus des dieswöchigen Dialogforums wurde auf die
Modernisierung des Gesundheitswesens in den Bereichen eHealth,
Digitalisierung und Tele-Wundmedizin gerichtet. Was ist politisch,
wirtschaftlich und rechtlich notwendig, um für die Patient:innen den
Zugang zu kürzeren Wartezeiten, schnelleren Behandlungsterminen und
erstatteten Gesundheitsanwendungen positiv zu gestalten? Mag. Dr.
Alexander Degelsegger-Márquez, Leiter der Abteilung Digitalisierung
und Dateninfrastrukturen (Gesundheit Österreich GmbH), Univ.-Ass.in
Mag.a Dr.in Gisela Ernst (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,
Abteilung Medizinrecht, Universität Wien) und die beiden Wund?Gesund!
-Vertreter Mag. Peter Grillitsch und Mag. Philipp Lindinger
diskutierten am Dienstag im APA-Pressezentrum in Wien mit den
Teilnehmer:innen.
„Am 19. September findet der nächste ‚Tag der Wunde‘ statt.
Aktuell arbeiten Bund, Länder, Städte und Gemeinden, die Kassen sowie
Stakeholder aus Interessenvertretungen und Wirtschaft jeweils auf
ihrer Ebene an der Modernisierung im Bereich eHealth. Telewundmedizin
als Thema beschäftigt uns seit der Corona-Pandemie immer stärker.
Betroffene, pflegende Angehörige, mobile Pflegedienste und alle
Gesundheitsberufe haben hier enorme Expertise aufbauen können. Wir
setzen uns im Vorfeld des Tags der Wunde dafür ein, dass sie diese
Expertise noch aktiver in den Diskurs einbringen können“, erklärte
Grillitsch seitens der Initiative Wund?Gesund! eingangs.
Degelsegger-Márquez stellte klar, dass die Schaffung
telegesundheitlicher Präventions- und Versorgungsangebote eines der
strategischen Ziele der österreichischen eHealth-Strategie ist. Wie
ein Blick auf die Evidenzlage und das internationale Umfeld zeigt,
ist der Bereich des Wundmanagements ein Setting, in dem
telemedizinische Angebote die Versorgungslage verbessern können.
Telemedizin in Berufsrecht und ASVG bereits abgebildet
„Das Berufsrecht der verschiedenen Gesundheitsberufe hat bereits
Anpassungen erfahren, die Telemedizin ausdrücklich ermöglichen. Damit
gemäß dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ diese
Leistungen auch faktische Bestandteile des Systems werden, müssen sie
auch erstattungsfähig sein. Rechtlich ist das bereits möglich:
Digitale Gesundheitsanwendungen können unter den Begriff der
notwendigen Heilbehelfe nach § 137 ASVG subsumiert werden“, so die
Juristin Ernst.
„Digitale Gesundheitsanwendungen gewinnen zusehends an Bedeutung,
auch für die Versorgung chronischer Wunden – von der Dokumentation
über telemedizinische Konsultationen bis hin zu KI-gestützten
Diagnosetools und Sensorik in Verbandstoffen. Damit diese
Innovationen noch stärker bei den Betroffenen ankommen, braucht es
einen zukunftsorientierten Blick auf das Thema seitens der Politik
und der Sozialversicherung. Die Initiative ‚Wund?Gesund!‘ steht mit
ihrer Expertise bereit“, appellierte Wund?Gesund!-Sprecher Lindinger
abschließend.
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