Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz

Wien (OTS) – Mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Berlin haben
deutsche Hotels
im jahrelangen Streit um die von Booking.com angewendeten
Bestpreisklauseln einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Gericht
stellte klar, dass die Bestpreisklauseln gegen das EU-
Wettbewerbsrecht (Art. 101 AEUV) verstoßen und Booking.com den
betroffenen Hotels entstandene finanzielle Schäden zu ersetzen hat.
Weder die von Booking.com angeführte Verjährung noch die
Argumentation sogenannter „notwendiger Nebenabreden“ wurden vom
Gericht anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die
konkrete Schadenshöhe wird in Folgeverfahren geklärt.

„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für faire
Wettbewerbsbedingungen in der Hotellerie. Es bestätigt, dass die
Bestpreisklauseln von Booking.com kein legitimes Instrument waren,
sondern Hotels über Jahre massiv geschadet haben“, erklärt Georg
Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ).

„Das Urteil aus Berlin verleiht auch der bevorstehenden
Sammelklage europäischer Hotels, unter dem Schirm unseres
Dachverbandes HOTREC, zusätzliche Schlagkraft. Es zeigt, dass sich
Durchhaltevermögen und Zusammenhalt auszahlen – und genau das wird
sich hoffentlich auch im Ergebnis für unsere österreichischen
Hotelleriebetriebe in der anstehenden Sammelklage widerspiegeln“, so
Imlauer abschließend. (PWK551/ES)