Wien (OTS) – “Das heute vorgelegte Gesetz zum Kopftuchverbot stellt
eine sensible
juristische und politische Abwägung zwischen den Grundwerten der
Religionsfreiheit und dem Schutz von Kinderrechten dar. In diesem
Fall muss die Entscheidung jedoch klar zugunsten der Kinderrechte und
des Schutzes von Mädchen in Schulen ausfallen”, erklärte ÖVP-
Bildungssprecher Abg. Nico Marchetti am Donnerstag im Plenum des
Nationalrats.
“Es ist eine sinnvolle politische Entscheidung”, betonte
Marchetti. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) letztlich
entscheide, sei dessen Aufgabe, doch “das G darin steht jedenfalls
nicht für die Grünen”, so Marchetti in Richtung der Grünen, die auf
verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen hatten. Er zeigte sich
jedoch erfreut darüber, dass alle Parteien das Problem anerkennen und
eine Regelung grundsätzlich für notwendig erachten und die FPÖ das
Kopftuchverbot für Mädchen unterstütze.
“Die Volkspartei setzt sich seit Langem für ein Kopftuchverbot
bei Mädchen ein.” Während der Begutachtungsphase seien zahlreiche
Stellungnahmen eingegangen, die sorgfältig geprüft und eingearbeitet
wurden. Besonders wichtig sei gewesen, dass das Gesetz praktikabel
gestaltet werde. “Es ist nicht die Aufgabe der Lehrerinnen und
Lehrer, das Gesetz zu exekutieren. Sie melden entsprechende Fälle an
die Schulleitung, die dann die notwendigen Schritte einleitet. Zudem
wird dieser Prozess begleitet, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte
nicht allein gelassen werden. Das war uns ein großes Anliegen”,
erklärte Marchetti weiter.
Die Politik müsse klare und deutliche Symbole setzen, und dieses
Gesetz sei ein solches Symbol. “Es ist unmissverständlich, dass
Kinderkopftücher und Extremismus in der Schule keinen Platz haben. In
Abwägung von Grundrechten priorisieren wir klar die Kinderrechte”, so
Marchetti. Er betonte zudem, dass es in der heutigen Zeit keine
Toleranz gegenüber jenen geben dürfe, die die Werte der Gesellschaft
ablehnen. (Schluss)





