Straßburg/Wien (OTS) – Im Vorfeld der Abstimmungen im Europäischen
Parlament zur
Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie im
Eilverfahren am Donnerstag, bekräftigt NEOS-Europaabgeordneter Helmut
Brandstätter seine klare Haltung: Der Schutz von Kindern und die
wirksame Bekämpfung von Kindesmissbrauch sind unverhandelbar – das
Gleiche gilt aber auch für den Schutz der Grundrechte und der
Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger.
„Was wir wollen, ist gezielte Verfolgung statt Massenüberwachung.
Der Rechtsstaat muss auch im digitalen Raum gelten. Ermittlungen
müssen sich gegen konkrete Verdächtige richten und auf
rechtsstaatlichen Verfahren beruhen – nicht gegen die gesamte
Bevölkerung“, betont Brandstätter.
NEOS sprechen sich für eine europäische Gesetzgebung aus, die
Kinder wirksam schützt, Strafverfolgungsbehörden gezielte und
rechtsstaatliche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellt und
gleichzeitig die Verschlüsselung sowie das Grundrecht auf
vertrauliche Kommunikation wahrt.
Brandstätter: „Seit 2023 liegt dem EU-Rat ein vom EU-Parlament
beschlossenes Gesetz vor, das so eine Lösung vorsieht. Der Rat
blockiert. Statt Verantwortung auf private Plattformbetreiber
auszulagern und immer neue Provisorien zu schaffen, brauchen wir
endlich eine dauerhafte, rechtsstaatlich abgesicherte europäische
Lösung, die Kinderschutz und Grundrechte wahrt – und dürfen nicht
wieder mit einer Übergangslösung abgespeist werden. Sicherheit und
Privatsphäre dürfen niemals gegeneinander ausgespielt werden.“





