NIS-2-Gesetzesentwurf stellt Weichen für hohes Cybersicherheitsniveau in Österreich

Wien (OTS) – Es ist so weit: Mit dem Umlaufbeschluss im Ministerrat
am 20.
November 2025 wurde die nationale Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf
den Weg gebracht. Damit hat Österreich den Entwurf des Netz- und
Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) in das
parlamentarische Verfahren eingebracht.

„Die NIS-2-Richtlinie ist ein essenzieller Baustein der EU zur
Schaffung eines Rechtsrahmens für die Aufrechterhaltung der
Cybersicherheit, um auf die zunehmende Gefährdung Europas durch
Cyberbedrohungen zu reagieren. Vor dem Hintergrund, dass laut unserer
zehnten Auflage der KPMG und KSÖ Studie „Cybersecurity in Österreich
2025“ jeder siebente Cyberangriff auf österreichische Unternehmen
erfolgreich war, ist die Umsetzung der Regulatorik eine existenzielle
Notwendigkeit“, so KPMG Partner Robert Lamprecht. War es ursprünglich
geplant, bis zum 17. Oktober 2024 das Gesetz in nationales Recht zu
überführen, hat Österreich neben anderen Staaten diese Frist
verabsäumt. Bereits umgesetzt und durch Nationalrat und Bundesrat
verabschiedet ist das RKE-Gesetz (Resilienz kritischer Einrichtungen)
, das unter anderem wesentliche Einrichtungen nach NIS-2 betrifft.

Verlängerte Übergangsfrist und detaillierte
Risikomanagementmaßnahmen
Eine Änderung im Gesetzesentwurf gegenüber dem letztjährigen
Begutachtungsentwurf betrifft die Übergangsfristen für die Umsetzung
von NIS-2: Nach Ablauf von neun Monaten nach der Kundmachung soll das
neue NIS-2-Gesetz in Kraft treten. Damit haben heimische Unternehmen
voraussichtlich bis zum Herbst 2026 Zeit, ihre technischen und
organisatorischen Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen. Nach diesen
neun Monaten startet die 12-monatige Frist zur Selbstdeklaration,
ohne Aufforderung durch die Behörde , im Rahmen derer Unternehmen
selbst spezifische Informationen zur Wirksamkeit ihrer Maßnahmen
übermitteln müssen. Die Details dazu sind noch offen.

Auch bezüglich der Risikomanagementmaßnahmen gibt es
Veränderungen: Gab es im ersten Entwurf des NISG 2024 einen Verweis
auf die Risikomanagementmaßnahmen in Anlage 3, so fällt dieser nun
weg und es werden die Themen für die Risikomanagementmaßnahmen nur
sehr allgemein angeführt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die
Behörde über Verordnungen weitere, konkrete Maßnahmen festlegen kann.
Die Risikomanagementmaßnahmen beruhen auf einem
gefahrenübergreifenden Ansatz zum Schutz von Netz- und
Informationssystemen. Je nach Abdeckung sind jedoch beispielsweise
bereits vorhandene ISO/IEC27001-Zertifizierungen für die Prüfung der
operativen und organisatorischen Umsetzung anrechenbar.

Wie weit fortgeschritten heimische Unternehmen schon jetzt bei
der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen sind, zeigen auch die
Ergebnisse der Cybersecurity-Studie: Die Unternehmen fühlen sich laut
Selbsteinschätzung gut vorbereitet . 34 Prozent der befragten
Unternehmen sind der Meinung, dass sie in puncto technischer
Maßnahmen bereits weit fortgeschritten sind. Bei den
organisatorischen Maßnahmen sind es sogar 39 Prozent. „Ob die
Selbsteinschätzung der Unternehmen den Erwartungen der unabhängigen
Stellen (aktuell Qualifizierte Stellen – QuaSte) entspricht, bleibt
abzuwarten. Die Prüfungen werden richtungsweisend sein, um den Status
quo zu bewerten“, so KPMG Partner Andreas Tomek.

Cybersecurity-Arbeitsgruppen für eine gemeinsame
Cybersicherheitsstrategie
Die zukünftigen, per Verordnung festgelegten
Risikomanagementmaßnahmen sollen sich unter anderem auch an der
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 für Anbieter digitaler Dienste
und den Ergebnissen der Arbeitsgruppe der Cyber Sicherheit Plattform
(CSP) orientieren. „Hier zeigt sich einmal mehr, dass der regelmäßige
Diskurs mit den betroffenen Unternehmen und Einrichtungen absolut
notwendig ist, um eine gemeinsame Cybersicherheitskultur zu
gestalten“, so Lamprecht. Das bestätigen auch die Zahlen der KPMG und
KSÖ Cybersecurity-Studie: 38 Prozent der Befragten geben an, dass
Arbeitsgruppen, wie jene zu den NIS-2-Risikomanagementmaßnahmen der
Cyber Sicherheit Plattform (CSP) oder des Rechts- und
Technologiedialogs (RTD) des Kompetenzzentrum Sicheres Österreich (
KSÖ), den aktiven Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und
Unternehmen fördern. „Die erfolgreiche Implementierung der
Cyberregulatorik hängt von der aktiven Beteiligung der Unternehmen
ab. Unternehmen, die regulatorische Compliance als Chance begreifen,
etablieren sich als vertrauenswürdige Partner und stärken
gleichzeitig Österreichs digitale Souveränität im EU-Binnenmarkt“, so
Tomek.

Weitere Neuerungen aus dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung von NIS-
2 in Österreich

– Der Anwendungsbereich für Unternehmen ändert sich. Dieser wird nun
nicht mehr über das Bescheidverfahren festgelegt, sondern durch das
Unternehmen selbst ermittelt. Unternehmen werden sich zukünftig bei
der zuständigen NIS-2-Behörde registrieren müssen. Zudem gibt es kein
Konzernprivileg, wodurch jede Gesellschaft gesondert zu betrachten
ist.

– Die zuständige NIS-Behörde wird eine nachgelagerte Stelle (
Cybersicherheitsbehörde) des Bundesministeriums für Inneres (BMI),
ähnlich der Struktur des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) in Deutschland, sein.

Bildmaterial zum Download:

– Pressefoto Robert Lamprecht

– Pressefoto Andreas Tomek

Terminaviso – Webinar „NISG 2026 in Österreich: Was Unternehmen
erwartet”

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Severin Winkler den Gesetzesentwurf vor und beleuchten die
Auswirkungen auf Österreichs Unternehmen.

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