Oberlandesgericht Wien: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht beleidigen

Wien (OTS) – Nachdem der VGT mit zugespieltem Bildmaterial die
tierquälerischen
und rechtswidrigen Zustände in der Schweinefabrik Hardegg in Seefeld-
Kadolz im nö Weinviertel aufgedeckt hatte, wurde er vom Besitzer der
Schweinefabrik, Maximilian Hardegg, als „terroristische Vereinigung“
bezeichnet. Eine terroristische Vereinigung ist nach § 278b des
österreichischen Strafgesetzbuchs eine auf längere Zeit angelegte
Verbindung von Personen, die schwere Straftaten durchführt, um damit
die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern. Der VGT hat
dagegen lediglich Bildmaterial aus Hardeggs Tierfabrik
veröffentlicht, das schwere Missstände zeigt, ohne Hardegg selbst zu
nennen. Dieser Investigativjournalismus im Tierschutz wird von der
Bevölkerung sehr positiv aufgenommen. Deshalb musste sich der VGT
gegen diesen Vorwurf gerichtlich wehren. Er bekam in erster Instanz
vom Handelsgericht Wien recht. Nun hat auch das Oberlandesgericht
Wien die Berufung von Hardegg gegen diese Einstweilige Verfügung
abgewiesen.

Das Oberlandesgericht stellt ausdrücklich fest, dass die
Bezeichnung des VGT als „terroristische Vereinigung“ keine bloße
Meinungsäußerung, sondern eine unwahre und rufschädigende
Tatsachenbehauptung ist. Der Vorwurf wird von
Durchschnittsleser:innen als Unterstellung strafrechtlich relevanten
Verhaltens (§ 278b StGB) verstanden und ist objektiv überprüfbar.
Selbst bei Annahme eines Werturteils liegt jedenfalls ein
unzulässiger Wertungsexzess vor, da den Aussagen kein wahres
Tatsachensubstrat zugrunde liegt. Zusätzlich stellte das Gericht
fest, dass die Berufung zwar „wesentliche Verfahrensmängel“
behauptet, aber keine gesetzmäßig ausgeführte Verfahrensrüge enthält.
Es ist noch offen, ob Hardegg einen außerordentlichen Revisionsrekurs
anstrengt oder ob nun das Definitivverfahren beginnen wird.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch fühlt sich bestätigt: „Man muss
sich nicht von einem Schweinefabriksbesitzer als Terrorist bezeichnen
lassen, nur weil man seine Schweinereien aufdeckt. Der ehemals
adelige Hardegg wird vom ebenfalls ehemals adeligen Jäger
Schaffgotsch vor Gericht vertreten, der seinerseits die Klagen des
ehemals adeligen Gatterjägermeisters Mayr-Melnhof gegen mich
durchgeführt hat. Damals standen auf Kommentaren einer Facebookseite
Bezeichnungen von Mayr-Melnhof, die vergleichsweise harmlos waren.
Das fand Schaffgotsch unerträglich. Jetzt verteidigt er aber den
Vorwurf gegen den VGT, wir seien Terrorist:innen. Offensichtlich
gehen hier die Netzwerke des ehemaligen Adels, die als
Großgrundbesitzer:innen ungestört ihrer Jagdleidenschaft frönen
wollen, gezielt gegen den Tierschutz vor, der es wagt, sie zu
kritisieren. Zum Glück hält der Rechtstaat dieses unlautere Vorgehen
in Schach!“