Wien (OTS) – Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich heute in
der Bundes-
Zielsteuerungskommission auf einen gemeinsamen bundesweiten
Versorgungsplan für postakute Infektionssyndrome, kurz PAIS,
verständigt. Dazu zählen unter anderem ME/CFS und Long COVID. Der
Beschluss schafft erstmals einen gemeinsamen Rahmen für klare
Patient:innenpfade, einheitlichere medizinische Grundlagen und
konkrete Modelle für den Ausbau der Versorgung in den Bundesländern.
Künftig soll österreichweit einheitlicher festgelegt werden, was
als PAIS gilt, welche Diagnostik und Behandlung empfohlen wird und
wie Betroffene durch das Gesundheitssystem begleitet werden.
Gleichzeitig bekennen sich die Länder zu drei klaren Strukturmodellen
für den Aufbau der Versorgung. Auch die Datenlage soll verbessert
werden, damit Angebote künftig gezielter geplant und dort ausgebaut
werden können, wo sie benötigt werden.
„Menschen mit ME/CFS, Long COVID und anderen postakuten
Infektionssyndromen warten in Österreich immer noch zu lange auf
konkrete Hilfe. Viele Betroffene werden von Stelle zu Stelle
geschickt, ohne klare Diagnose, ohne passende Behandlung und oft ohne
Verständnis. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir endlich
Verbindlichkeit, klare Zuständigkeiten und einen strukturierten
Versorgungsaufbau“, sagt Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
. „Niemand soll mehr mit einer schweren Erkrankung im System
alleingelassen werden. Versorgung darf nicht von Geld, Kontakten oder
Wohnort abhängen, sondern muss für alle zugänglich sein.“
Cornelia Hagele, Tiroler Landesrätin für Gesundheit:
„Wir dürfen uns nicht länger hinter Kompetenzdebatten, Systemgrenzen
und historisch gewachsenen Zuständigkeiten verstecken. Wenn Menschen
krank sind, brauchen sie keine Erklärungen, warum niemand zuständig
ist – sie brauchen Orientierung, Unterstützung und rasche Hilfe.
Genau daran muss sich Gesundheitspolitik messen lassen. Es braucht
klare Entscheidungen, den Mut zur Vereinfachung und Strukturen, die
sich konsequent an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten
orientieren – nicht an Verwaltungslogiken. Auch in Tirol setzen wir
wichtige Schritte für eine bessere Koordination und Begleitung. Es
darf kein Nebeneinander einzelner Insellösungen bleiben. Unser
Anspruch muss sein, verlässliche Patientenpfade in ganz Österreich zu
schaffen – verständlich, verbindlich und für alle zugänglich.“
Peter McDonald, Vorsitzender der Österreichischen
Gesundheitskasse:
„Frühzeitige und koordinierte Versorgung ist nicht nur für die
Betroffenen wichtig, sie ist auch aus struktureller Sicht ein
Mehrwert für das gesamte Gesundheitssystem. Patientinnen und
Patienten brauchen Orientierung und müssen mit ihren Beschwerden
ernst genommen und an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.
Mit dem heute beschlossenen PAIS-Versorgungsplan setzen wir hier
konkrete Schritte hin zu einer zielgerichteten Symptomdiagnose, einer
besseren Patientenlenkung und dem Ausbau bedarfsgerechter
Versorgung.“
Klare Zuständigkeiten und einheitliche Grundlage
Mit dem heutigen Beschluss bekennen sich die
Zielsteuerungspartner zu den Ergebnissen der Unterarbeitsgruppe PAIS.
Im Beschluss wird festgelegt, wie die weiteren Arbeiten von Bund,
Ländern und Sozialversicherung ausgerichtet werden.
Ein zentraler Punkt ist die Rolle der Sozialversicherung. Sie
wird als zentrale Leistungspartnerin für die notwendige Diagnose und
Behandlung von PAIS festgehalten. Dazu zählen medizinische Abklärung,
symptomorientierte Behandlung, Therapien und unterstützende Maßnahmen
nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Für Patient:innen heißt
das: Notwendige Leistungen sollen schrittweise stärker im regulären
Gesundheitssystem verfügbar werden und nicht von privaten Angeboten
oder einzelnen Spezialinitiativen abhängen.
Gleichzeitig übernimmt der Bund Verantwortung für eine gemeinsame
medizinische Grundlage. Gemeinsam mit dem Nationalen Referenzzentrum
für postvirale Erkrankungen und der Gesundheit Österreich GmbH sollen
die bestehenden medizinischen Leitlinien weiterentwickelt werden.
Damit soll künftig klarer sein: Was gilt als PAIS? Welche Diagnostik
ist sinnvoll? Welche Behandlung wird empfohlen? Und wann braucht es
eine Zuweisung an spezialisierte Stellen?
Zudem soll die Datenlage verbessert werden. Aufbauend auf den
vorhandenen Studien und Grundlagen des Nationalen Referenzzentrums
sollen Definitionen, Erfassung und Vergleichbarkeit weiterentwickelt
werden. Ziel ist, künftig besser zu wissen, wie viele Menschen von
PAIS, insbesondere ME/CFS und Long COVID, betroffen sind, wie schwer
sie erkrankt sind und welche Versorgung benötigt wird. So können
Angebote gezielter geplant und dort ausgebaut werden, wo sie
gebraucht werden.
Die Länder bekennen sich mit dem Beschluss zu einem klareren
Rahmen für den Versorgungsausbau. Vorgesehen sind drei mögliche
Strukturmodelle: spezialisierte Anlaufstellen wie Ambulanzen oder
Ambulatorien, abgestimmte Versorgungsnetzwerke aus unterschiedlichen
Gesundheitsberufen oder kombinierte Modelle aus Spezialambulanzen und
wohnortnahen Netzwerken.
Damit müssen nicht alle Bundesländer dasselbe Modell umsetzen.
Sie können ihre Versorgung an regionale Gegebenheiten anpassen.
Gleichzeitig ist erstmals klar beschrieben, worauf es ankommt:
Patient:innen sollen nachvollziehbare Anlaufstellen, klare
Zuweisungswege und abgestimmte Betreuung erhalten. Ziel ist eine
strukturierte, abgestufte und interdisziplinäre Versorgung – statt
Unsicherheit, Umwegen und Zufall.
Link zu den Fotos der 37. Sitzung der Bundes-
Zielsteuerungskommission: https://flic.kr/s/aHBqjCXAXd





