Schallmeiner/Grüne: Rücknahme von Verschlechterungen im Erwachsenenschutz kann nur erster Schritt sein

Wien (OTS) – „Mit der Reform der Reform des Erwachsenschutzrechts hat
die
Regierung von ihr beschlossene Verschlechterungen abgefedert“, sagt
Ralph Schallmeiner, Sprecher für Menschen mit Behinderungen der
Grünen. „Das ist anzuerkennen. Wir fordern jedoch eine Rückkehr zur
alten Gesetzeslage und die Installierung einer Arbeitsgruppe unter
Einbindung betroffener Personen, um das Erwachsenenschutzrecht weiter
zu entwickeln.“

2018 wurde in Österreich anstelle der Sachwalterschaft ein
modernes Erwachsenenschutzrecht beschlossen, das international
Vorbild war. Es stärkte die Autonomie von behinderten, älteren oder
psychisch kranken Personen, die eine rechtliche Vertretung brauchen
vor allem dadurch, dass eine gerichtliche Erwachsenenvertretung auf
maximal drei Jahre begrenzt wurde. Seit 2018 musste auch eine
professionelle Abklärung („Clearing“) mit Expert:innen aus der
psychosozialen Arbeit durchgeführt werden, bei der festgestellt
wurde, ob eine Vertretung unumgänglich ist oder ob es gelindere,
andere Mittel gibt. Wurde eine gerichtliche Erwachsenenvertretung
nach drei Jahren erneuert, musste erneut ein verpflichtendes Clearing
durchgeführt werden.

Kurz vor dem Sommer änderte die Regierung das Gesetz zu Lasten
der vertretenen Menschen, nur um zwei Millionen Euro einzusparen.
Erneuerungen einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung gibt es nur
mehr alle fünf Jahre, ein Clearing ist nicht mehr verpflichtend.

Nach einem Aufschrei der Behindertenvertretungen, der
Volksanwaltschaft und der Opposition hat die Regierung die
Verschlechterungen teilweise zurückgenommen. Künftig ist ein Clearing
auch dann vorgesehen, wenn Betroffene oder Angehörige es beantragen.
Alle anderen Verschlechterungen bleiben. Diese Antragmöglichkeit ist
besser als nichts, bedeutet aber für die Betroffenen eine erneute
Kraftanstrengung, da sie selbst aktiv werden müssen.

„Die alte Rechtslage war hier besser. Dazu haben wir einen
Initiativantrag eingebracht, um diese wieder herzustellen und
gemeinsam mit Menschen mit Behinderung, so wie ursprünglich
vorgesehen, an einer Weiterentwicklung zu arbeiten. Unser Antrag
wurde von den Regierungsparteien abgelehnt“, resümiert Schallmeiner
über die Arbeit im Nationalrat und weiter: „Die Regierung ist auf
halbem Weg stecken geblieben.“