Wien (OTS) – „Lebensmittel sind in Österreich und in der EU sicher.
Dahinter
stehen umfassende Leistungen der heimischen Lebensmittelindustrie“ ,
erklärt Mag. Katharina Koßdorff , Geschäftsführerin des Fachverbands
der Lebensmittelindustrie, anlässlich des „Internationalen Tags der
Lebensmittelsicherheit“ – World Food Safety Day – am 7. Juni.
Zwtl.: Umfassende Kontrollen für sicheren Genuss
Das Schutzsystem für Lebensmittel ist mehrstufig aufgebaut. Neben
den täglichen Eigenkontrollen durch die Unternehmen prüft die Behörde
jährlich rund 30.000 Betriebe entlang der Lebensmittelkette und
untersucht fast 25.000 Proben nach einem risikobasierten
Kontrollplan. Das heißt, dass öfter kontrolliert wird, wo laut
statistischer Grundlagen das Risiko höher ist – zum Beispiel
Frischwaren öfter als Konserven. Die Ergebnisse werden im jährlichen
Lebensmittelsicherheitsbericht des Bundesministeriums für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht.
Die Kontrollen greifen: Als gesundheitsschädlich wurden dabei zuletzt
nur rund 1,5 Prozent der Proben eingestuft, was im internationalen
Vergleich sehr niedrig ist.
Die rund 200 Unternehmen der Lebensmittelindustrie betreiben
umfassende Überwachungssysteme. Ihre laufenden Eigenkontrollen
gewährleisten sichere und qualitativ hochwertige Produkte. Darüber
hinaus erfüllen die Betriebe zahlreiche Vorschriften nach
österreichischem und europäischem Recht und überwachen deren
Einhaltung: von der Eingangskontrolle bis zur Rückverfolgbarkeit der
Rohstoffe auf jeder Stufe der Lebensmittelkette. Sie führen interne
Überprüfungen durch und arbeiten in vielen Fällen zusätzlich mit
unabhängigen Laboren zusammen. Dabei entwickeln sie ihre Management-
und Kontrollsysteme zur Qualitätssicherung ständig weiter. Viele
Unternehmen sind über die gesetzlichen Auflagen hinausgehend
freiwillig nach rechtlichen oder privatwirtschaftlichen Standards und
Normen zertifiziert (u. a. ISO, AMA-Gütesiegel, Standards des
Lebensmitteleinzelhandels wie IFS und BRC oder privater Bioverbände).
Zwtl.: Unterschied Rückruf und Rückholung
Wenn einmal bei einem Lebensmittel Fehler bei der Etikettierung,
Kennzeichnung passiert sind, Fremdkörper oder mikrobiologische
Probleme auftreten, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet,
Maßnahmen zu setzen. Ist ein Lebensmittel nicht sicher, also
gesundheitsschädlich, müssen die Produkte unmittelbar vom Markt
genommen werden. Wurden diese Produkte bereits an Supermärkte
ausgeliefert, müssen diese öffentlich zurückgerufen werden.
Konsumentinnen und Konsumenten erfahren das über Presseaussendungen
und auf Webseiten der Hersteller, durch Aushänge an den Kassen der
Supermärkte, auf Webseiten und Newsletter der AGES (Österreichische
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, ages.at), um nur
einige Möglichkeiten zu nennen.
Das europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (
RASFF) ermöglicht den Behörden der EU-Mitgliedstaaten rasch und
koordiniert auf gesundheitliche Gefährdungen durch Lebens- und
Futtermittel zu reagieren und sich über gesetzte Maßnahmen zu
informieren. Ebenfalls eingebunden sind Norwegen, Liechtenstein und
Island sowie die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA). Geleitet
wird das Schnellwarnsystem von der europäischen Kommission in
Brüssel.
Wenn die Ware noch nicht bis zum Verkauf gelangt ist, kann auch
eine sogenannte stille Rückholung erfolgen. Da noch keine Konsumentin
und kein Konsument das Lebensmittel kaufen konnte, ist kein
öffentlicher Rückruf notwendig.
Koßdorff abschließend: „Die Unternehmen der Lebensmittelindustrie
verfügen über umfassende Sicherheitssysteme, die im Fall eines
Problems einen raschen Rückruf und eine verlässliche Rückholung
gewährleisten. So sind Konsumentinnen und Konsumenten wirksam
geschützt – und können Lebensmittel jederzeit mit gutem Gefühl
genießen!“





