VIRUS zu Spange Wörth: Nach nicht nachvollziehbarer Entscheidung des BVwG werden die Höchstgerichte angerufen

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS kündigt Rechtsmittel gegen
das heute vom
BVwG öffentlich bekanntgegebene Erkenntnis zum niederösterreichischen
Straßenprojekt Spange Wörth an Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm:
„Wir kündigen bereits jetzt an, dass wir den Verwaltungsgerichtshof
anrufen werden. Aus unserer Sicht wurde den Anforderungen der
Rechtsprechung des EuGH zum Naturschutz insbesondere der Entscheidung
zum gegenständlichen Verfahren nun gerade nicht entsprochen“.

Das Projekt Spange Wörth bilde mit der S34 Traisental-
Schnellstraße der Asfinag ein zusammenhängendes Vorhaben. „Nun ist
zwar der UVP-Genehmigungsbescheid zur Spange Wörth rechtskräftig
geworden, besteht aber weitere Rechtsunsicherheit, weil ein
höchstgerichtliches Urteil diesen wieder beseitigen kann“, weiß Rehm.
Die S34 sei derzeit nicht im Bauprogramm der Asfinag. Im Rahmen der
Evaluierung 2025 sei eine frühestmögliche Errichtung ab 2030
kolportiert worden und sei die Spange Wörth alleine nicht
verkehrswirksam. „Es können also aus jetziger Sicht alle Beteiligten
in Ruhe abwarten, was die Höchstgerichte in ein bis zwei Jahren sagen
werden und brauchen wir uns auch mit Fragen der aufschiebenden
Wirkung von Rechtsmitteln nicht auseinanderzusetzen“, so Rehm
abschließend.