WKÖ-Gleißner: Leistungen und Verwaltung des Insolvenzentgeltfonds auf den Prüfstand stellen

Wien (OTS) – „Es braucht Entlastungen für die Betriebe statt neuer
Belastungen, um
Insolvenzen möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen. Die von der
WKÖ geforderte Lohnnebenkostensenkung ab 2028 ist da ein wichtiger
Schritt. Sie darf nicht durch eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags
zum Insolvenzentgeltfonds gleich wieder konterkariert werden“, sagt
Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial- und
Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Den
Vorschlag, die Finanzierungslücke des Fonds aus Mitteln der Kammern
zu schließen, weist die Wirtschaftskammer entschieden zurück: „Die
finanziellen Mittel der Kammern sind kein Reparaturtopf für
finanzielle Engpässe staatlich geregelter Sicherungssysteme.
Insolvenzansprüche von Beschäftigten daraus zu finanzieren, wäre eine
sachlich nicht vertretbare Zweckentfremdung.“ Davon abgesehen
entlastet die Wirtschaftskammer-Reform die Betriebe ab 2030 um
jährlich 100 Millionen Euro, die erste schrittweise Absenkung der
Kammerumlage 2 beginnt bereits 2028.

Zwtl.: Österreich beim Schutzniveau deutlich über dem Niveau von
Deutschland

Bevor zusätzliche Mittel für den Insolvenzentgeltfonds verlangt
werden, müssten dessen Leistungen überprüft werden, betont Gleißner.
Österreich liegt beim Schutzniveau im Vergleich mit den übrigen EU-
Staaten und der Schweiz im Spitzenfeld. Die Leistungen sind deutlich
höher und weniger zielgerichtet als in fast allen Vergleichsländern.
So sichert Deutschland Einkommen für drei Monate vor der
Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate, Österreich
hingegen für sechs Monate. Auch die monatliche Höchstgrenze liegt in
Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands von 8.450
Euro.

„Statt reflexartig höhere Unternehmerbeiträge zu fordern, müssen
alle einen Beitrag zu einer nachhaltigen Lösung leisten. Dazu gehört
insbesondere, die Leistungen des Insolvenzentgeltfonds
zielgerichteter zu gestalten und Effizienzpotenziale in der
Verwaltung zu heben. Vorrangiges Ziel bleibt, Insolvenzen durch
bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen möglichst zu verhindern“,
so Gleißner. (PWK367/SR)