Wien (OTS) – „Wir begrüßen alle Maßnahmen, die dazu beitragen,
Sozialbetrug
konsequent zu bekämpfen. Wer das System missbraucht, schadet jenen,
die es finanzieren und letztlich auch jenen, die auf seine Leistungen
angewiesen sind“, sagt Rolf Gleißner, Leiter der Abteilung für Sozial
– und Gesundheitspolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),
anlässlich der von der Arbeiterkammer präsentierten Bilanz zur
Betrugsbekämpfung.
„Wer Sozialbetrug wirksam bekämpfen will, muss aber alle
Beteiligten in den Blick nehmen. Dazu gehören ausdrücklich auch
Arbeitnehmer, die bei Betrugshandlungen mitwirken,
Krankenstandsmissbrauch und Betrug bei Sozialleistungen. Fairness
bedeutet, dass für alle dieselben Maßstäbe gelten und Missbrauch
überall dort konsequent verfolgt wird, wo er stattfindet“, so
Gleißner und betont zudem, dass auch kein Anlass für einen
Generalverdacht bestehen würde, da die allermeisten Unternehmen
korrekt arbeiten.
Strafen müssen verhältnismäßig sein und auch für ausländische
Betriebe gelten
Sozialbetrug muss natürlich bestraft werden, allerdings
verhältnismäßig und gezielt: Das Kumulationsprinzip bei Strafen wurde
vom EuGH zurecht für unverhältnismäßig erklärt, weil schon
Bagatellverstöße zur Existenzgefährdung von Betrieben führten. „Viel
wichtiger ist, dass Strafen auch konsequent gegenüber ausländischen
Betrieben vollzogen werden, die um ein Vielfaches häufiger in Betrug
und Lohndumping involviert sind als inländische“, stellt Gleißner
klar.
Insolvenzen durch Entlastung verhindern
Der Forderung nach einer Verdoppelung des Arbeitgeberbeitrags zum
Insolvenzentgeltfonds erteilt Gleißner einmal mehr eine Absage.
„Damit ganz im Gegenteil Insolvenzen gar nicht erst entstehen, sind
Betriebe zu entlasten und nicht zu belasten. Die von der WKÖ
geforderte Lohnnebenkostensenkung ab 2028 ist dazu ein wichtiger
erster Schritt. Sie darf nicht durch eine Erhöhung des
Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenzentgeltfonds gleich wieder
konterkariert werden“, so Gleißner abschließend. (PWK378/PAT)





